Familienrecht - Was es ist, Definition und Begriff

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Anonim

Das Familienrecht ist ein Zweig des Zivilrechts, der Ehen, Trennungen und ihre Ursachen, Auflösung, Abstammung und alle Auswirkungen dieser Situationen regelt.

Das Familienrecht in Spanien ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Sie liegt daher in der Verantwortung des Staates und nicht der Autonomen Gemeinschaften.

Es gibt jedoch Ausnahmen, und schließlich regelt der Staat ausschließlich folgende Angelegenheiten:

  • Formen der Ehe.
  • Voraussetzungen für den Ehevertrag.
  • Gründe für Trennung und Scheidung.

Darüber hinaus gibt es in Spanien mehrere autonome Gemeinschaften, die über anerkannte Zuständigkeiten im Familienrecht verfügen: Katalonien, Galicien, Navarra, Aragon und das Baskenland.

Besonderheiten des Familienrechts

Wir können verschiedene Merkmale des Familienrechts hervorheben:

  • Das Familienrecht soll die Familie schützen.
  • Für die Familie gilt das Solidaritätsprinzip: Die Eltern haben die Fürsorge- und Schutzpflicht für ihre Kinder und die Ehegatten haben die Pflicht zur gegenseitigen Hilfeleistung.
  • Der Familienschutz umfasst Kernfamilien: Alleinerziehende, gleichgeschlechtliche oder außereheliche Familien.
  • Der Schutz des Familienrechts wird auf die Verwandtschaft ausgedehnt, dies sind:
    • Menschen, die durch Blutsverwandtschaft miteinander verbunden sind (Eltern, Kinder).
    • Menschen, die durch Affinität (Ehe) miteinander verbunden sind.
    • Menschen, die durch Adoption miteinander verbunden sind.
  • Das Familienrecht ist ein lebendiges Gesetz in ständiger Entwicklung, ein Beispiel für diese Entwicklung ist die Akzeptanz der Ehe zwischen Menschen des gleichen Geschlechts.
  • Das Familienrecht ist ein Privatrecht. Dies ist so, weil es die Beziehungen zwischen Individuen regelt.

Verordnung

Für die Regelung all dieser Angelegenheiten ist das Familienrecht zuständig:

  • Eltern-Kind-Beziehungen, durch Adoption oder durch Vormundschaft oder Pflege.
  • Ehebeziehung und Lebenspartner.
  • Eheliche Wirtschaftsordnungen: Gütergemeinschaft, Gütertrennung und Beteiligungsordnung.
  • Ehekrise: Nichtigkeit, Trennung und Scheidung.
  • Gemeinsame Maßnahmen gegen Ehekrisen.
  • Essen zwischen Verwandten.
  • Schutz von Minderjährigen.