Sonderreserven - Was es ist, Definition und Konzept

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Anonim

Die Sonderreserven sind Teil des Nettovermögens und stellen diejenigen Reserven dar, die obligatorisch sind, aber nicht die gesetzliche Reserve darstellen.

Manchmal und für bestimmte Operationen wird aus einer Reihe spezifischer Gründe die Verpflichtung zur Bildung einer Reserve eingeführt. Diese Arten von Reservierungen werden als Sonderreservierungen bezeichnet.

Sonderrücklagen sind neben der gesetzlichen Rücklage (das Gesetz legt eine Mindest- und Pflichtrücklage auf der Grundlage des Ergebnisses und des Kapitalstocks fest), der freiwilligen Rücklage (freiwillig) und der Sonderrücklage eine der drei Arten von Rücklagen. Mit anderen Worten, alles, was nicht gesetzlich oder freiwillig ist, sind Sonderreserven.

Arten von Sonderreservierungen

Sonderreservierungen sind obligatorisch, haben aber nicht den gleichen Ursprung, da es mehrere Arten gibt:

  1. Gesetzliche Reserven: Gesetzliche Rücklagen sind die in der Satzung der Gesellschaft gebildeten. Sie sind obligatorisch, aber nicht, weil der Gesetzgeber sie festgelegt hat, sondern weil sie von den Gesellschaftern bei der Gründung der Gesellschaft festgelegt wurde.
  2. Rücklage für fortgeführtes Kapital: Diese Art von Rücklage wird gebildet, wenn eine Aktiengesellschaft eine Kapitalherabsetzung mit Rückzahlung der Einlagen aus verfügbaren Mitteln vornimmt.
  3. Kulanzreserve: Zum Zeitpunkt der Eintragung des Goodwills (der ein immaterieller Vermögenswert ist) wird die Verpflichtung zur Bildung einer nicht verfügbaren Rücklage in Höhe des Goodwills gebildet. Diese Rücklage entspricht daher dem Geschäfts- oder Firmenwert. Der Überschuss der Rückstellung der Kulanzreserve kann in freiwillige Reserven überführt werden.
  4. Reserve für eigene Aktien: Eigene Aktien sind Aktien, die die Gesellschaft ausgegeben hat und die sich im Eigentum der Gesellschaft befinden. Das heißt, diese Aktien befinden sich nicht im Besitz eines dritten Partners, sondern im Besitz des Unternehmens selbst. In diesem Fall ist eine Rücklage in Höhe eigener Aktien zu bilden, die nicht verfügbar ist, solange diese eigenen Aktien bestehen.