Die Verfahrenshandlung ist das Mittel, um einen Konflikt zu verfolgen. In diesem Sinne ist es die Grundlage der Klagen, die die Gerichtsverfahren einleiten.
Wenn eine natürliche oder juristische Person möchte, dass ein Richter einen Konflikt löst, muss sie ein Gerichtsverfahren einleiten und dafür eine Klage einreichen. Was beinhaltet diese Forderung? Der Anspruch enthält eine Verfahrenshandlung. Diese Klage ist ein Grundrecht, das den Zugang zu den Gerichten sichert.
Je nach Anspruch wird dies die Verfahrensklage sein, die eingereicht wird. Zum Beispiel schließt eine Person (A) mit einer anderen (B) eine Dienstleistung gegen Zahlung eines Preises ab.
(B) leistet seinen Teil des Vertrages und erbringt die Leistung, aber (A) erfüllt seinen Teil nicht und zahlt den Preis nicht. An diesem Punkt beschließt (B) nach mehreren außergerichtlichen Klagen, die Streitigkeit vor einen Richter zu bringen, um (A) zur Zahlung des vereinbarten Preises zu zwingen. An dieser Stelle müssen Sie eine Klage einreichen, und diese Klage muss eine Klage enthalten. Diese Klage ist ein Mengenanspruch und beruht auf einer gesetzlichen Bestimmung.
Merkmale der Verfahrenshandlung
Die Hauptmerkmale, die die Verfahrenshandlungen definieren, sind im Folgenden aufgeführt:
- Seine Funktion ist der Verfahrensimpuls. Das heißt, sie leitet das gerichtliche Verfahren ein.
- Damit eine Klage eingeleitet werden kann, muss ein subjektives Schutzrecht bestehen.
- Alle Maßnahmen, die das Gerichtsverfahren einleiten, sind verfahrensrechtlich.
- Handlungen, die keine gerichtliche Tätigkeit einleiten, sind außergerichtliche Handlungen.
- Die Handlung legt den Gegenstand des Prozesses fest, ohne über etwas anderes diskutieren zu können.
- Von der vom Kläger eingeleiteten Klage kann der Beklagte Ausnahmen einlegen oder Widerspruch einlegen.
- Außer bei strafrechtlichen Verfahren muss derjenige, der die Verfahrensklage führt, die natürliche oder juristische Person sein, deren subjektives Recht verletzt wurde.
- Es ist nicht erforderlich, nur eine Klage zu erheben, Ansprüche können durch Erfüllung bestimmter Voraussetzungen angesammelt werden.
- Inhaber der Klage können sowohl juristische als auch natürliche Personen sein.
- Wenn das Gerichtsverfahren beginnt und diese Klage erhoben wird, können Nebenklagen der Hauptsache für die Fälle vorgesehen werden, in denen die Richter die Hauptsache nicht prüfen.
Arten von Verfahrenshandlungen
Als nächstes zeigen wir die wichtigsten Arten von Verfahrenshandlungen:
- Zivilklage: Zu diesen gerichtlichen Ansprüchen gehören solche, die die in den Zivilgesetzbüchern enthaltenen Rechte schützen, wie beispielsweise ein Anspruch auf einen Betrag oder eine Scheidung. Innerhalb dieser Handlungen gibt es Überzeugungshandlungen, Erklärungen usw.
- Kriminelle Handlung: In diesem Fall muss die Einleitung des Verfahrens nicht durch den in seinem Recht Geschädigten erfolgen, sondern wird von den Justizbeamten eingeleitet. Basierend auf den in den Strafgesetzbüchern enthaltenen Rechten.
- Streitig-administrative Maßnahmen: Dieser Anspruch stützt sich auf die Verletzung eines Rechts gegenüber öffentlichen Verwaltungen.
- Arbeitsaktion: Es wird einen Platz im Rahmen der Arbeitnehmerrechte haben. Zum Beispiel eine Kündigungsschutzklage.
- Kaufmännische Aktion: Diese sind für Konflikte im Geschäftsverkehr bestimmt. Zum Beispiel eine Klage auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Über den Unterschied zwischen Klagen nach Gerichtsbarkeit hinaus ist es notwendig, zwischen persönlichen und tatsächlichen Klagen zu unterscheiden:
- Persönliche Aktion: Dieser Anspruch wird von einer bestimmten Person gegen eine andere bestimmte Person erhoben. Das obige Beispiel ist perfekt, um diese Aktion zu verstehen. Diese Handlung wird durch die Verpflichtung geboren, die zwischen den beiden Personen besteht.
- Echte Aktion: In diesem Fall wird der Anspruch von einer bestimmten Person aber nicht gegen eine andere erhoben, sondern ist im Verhältnis dieser Person zu einem Objekt sinnvoll. Diese Handlung wird durch die Verpflichtung geboren, die zwischen der Person und der Sache besteht. Zum Beispiel die Besitzaktion.