Rechtsanwalt - Was ist das, Definition und Konzept

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Anonim

Ein Bevollmächtigter ist eine natürliche oder juristische Person, die befugt ist, im Namen einer anderen Person zu handeln. Dies vor allem im wirtschaftlichen oder gerichtlichen Bereich und im Rahmen eines Vertrages.

Das heißt, der Bevollmächtigte vertritt eine andere Person und kann in ihrem Namen entscheiden. Diese Beziehung basiert auf einem schriftlichen Dokument.

Genauer gesagt, der Bevollmächtigte oder der Vertretene (die Person, die Verantwortung und Entscheidungsfindung überträgt) gibt dem Bevollmächtigten durch eine Vollmacht die Möglichkeit, in verschiedenen Situationen zu wählen. Diese Vereinbarung muss im Handelsregister eingetragen werden.

Die Befugnisse des Bevollmächtigten hängen vom Fall und dem Umfang der Verantwortung ab, die jeder einzelne Erteiler zu erteilen beschließt. In der Vollmacht ist daher anzugeben, welche Befugnisse übertragen werden und für welche Art von Vorgängen oder Handlungen sie insbesondere gelten.

Arten von Proxys

Je nach Grad der erworbenen Unabhängigkeit gibt es zwei Arten von Macht:

  • Gemeinsame Vollmacht: Wenn der Bevollmächtigte nur seine eigene Unterschrift benötigt, um einen bestimmten Vorgang auszuführen.
  • Gesamt- oder Gegenvollmacht: In diesem Fall würde es nicht nur auf Initiative des Anwalts genügen, sondern für jede Handlung wäre die Unterschrift einer anderen Person erforderlich. Es ist in der Finanzpraxis sehr verbreitet.

Rolle der Proxys

Besonders bei Finanzinstituten sticht die Rolle der Stimmrechtsvertreter heraus. Sie arbeiten in der Regel durch Vertreter in ihrer Geschäftstätigkeit.

Wenn eine Person beispielsweise ein Sparkonto eröffnet, gibt es einen Vertreter oder Bevollmächtigten der Bank, um die Verwaltung zu bestätigen.

Ein weiteres hervorzuhebendes Merkmal dieser Art von Vereinbarung ist, dass die Handlungen des Bevollmächtigten in der Regel auch in der Verantwortung seines Mandanten oder Auftraggebers liegen.

Für das oben Genannte gibt es jedoch eine Ausnahme. Der Vollmachtgeber ist für die Entscheidungen des Bevollmächtigten nicht verantwortlich, wenn er gegen die Bedingungen der Vollmacht verstößt und über die ihm übertragenen Aufgaben hinaus handelt oder bösgläubig handelt.