Nicht versicherbares Risiko - Was es ist, Definition und Konzept

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Nicht versicherbares Risiko - Was es ist, Definition und Konzept
Nicht versicherbares Risiko - Was es ist, Definition und Konzept
Anonim

Das nicht versicherbare Risiko ist kein Grund für die Anwendung der jeweiligen Versicherungspolice. Auf diese Weise bleibt der Versicherte ungeschützt und erleidet finanzielle Verluste.

Mit anderen Worten, das nicht versicherbare Risiko ist ein Risiko, für das keine Entschädigung angeboten werden kann, einschließlich des Abschnitts „Ausschlüsse“.

Damit ein Risiko versicherbar ist, müssen sie folgende Eigenschaften erfüllen:

  • Quantifizierbar: Sie muss monetär messbar sein.
  • Zufällig: Es handelt sich um eine Tatsache, die vom Versicherten weder gesucht noch gefördert wurde.
  • Unsicher: Es ist etwas Unvorhersehbares.
  • Möglich: Dies bedeutet, dass es sich um eine Kontingenz handelt, die in der Realität auftritt, sodass es möglich ist, ihre Inzidenz zu bestimmen. Zum Beispiel Autounfälle.
  • Definierbar und konkret: Es ist eine Tatsache, die im Detail beschrieben werden kann.

Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, besteht ein Risiko, das möglicherweise nicht versicherbar ist, hauptsächlich weil es als außergewöhnlich angesehen wird.

Nicht versicherbares Risiko laut Police

Die nicht versicherbaren Risiken hängen von der Art der Police ab, wie wir unten sehen werden:

  • Lebenspolitik: Es gibt nicht versicherbare Risiken wie die Ausübung gefährlicher Sportarten unter Berücksichtigung der hohen Wahrscheinlichkeit, dass der Versicherte einen Unfall erleidet. Ebenso sind Suizidversuche nicht abgedeckt.
  • Krankenversicherung: Sie decken beispielsweise Epidemien in der Regel nicht ab, da sie als außergewöhnliche Ereignisse gelten.
  • Diebstahl- und Raubversicherung: Der Versicherungsschutz schützt nicht die Vermögenswerte Dritter, die sich im Gewahrsam des Versicherten befinden, es sei denn, sie wurden zuvor als in der Police berücksichtigt erklärt.
  • Feuerversicherung: In diesem Fall ist der Schaden nicht versicherbar, wenn der Schaden durch den Umgang mit gefährlichem Material wie Sprengstoff oder Waffen verursacht wurde.

Es sollte klargestellt werden, dass, obwohl bestimmte Eventualitäten grundsätzlich nicht versicherbar sind, der Auftragnehmer manchmal eine zusätzliche Gebühr als Gegenleistung für die Erweiterung seines Versicherungsschutzes zahlen kann. Dies geschieht insbesondere in Ländern wie den USA, in denen der Versicherungsmarkt hoch entwickelt ist.