Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)

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Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)
Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)
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Die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) ist ein in die Vereinten Nationen (UN) integriertes Gremium zur Gewährleistung des Schutzes des gewerblichen und geistigen Eigentums.

Die Weltorganisation für geistiges Eigentum wurde 1967 in Genf in der Schweiz gegründet. Zu seinen Zielen gehört es, ein internationales Protokoll für geistiges Eigentum zu implementieren. Dieser Mechanismus muss für alle Länder, die dieser Organisation angehören, nützlich und funktionsfähig sein.

Die Förderung und der Schutz des geistigen Eigentums spielen eine grundlegende Rolle in der Entwicklung von Wirtschaft und Wissenschaft. Darüber hinaus fördert es auch die Schaffung von Kulturstücken wie bibliografischen Werken oder Musik.

In diesem Sinne besteht die WIPO aus 193 Mitgliedstaaten. Darunter sind folgende hervorzuheben:

  • Deutschland.
  • USA.
  • Indien.
  • China.
  • Japan.
  • Kolumbien.
  • Mexiko.
  • Truthahn.

Ziele der Weltorganisation für geistiges Eigentum

Zu den Zielen, die wir der Welteigentumsorganisation hervorheben können, gehören die folgenden:

  • Den Mitgliedstaaten eine Infrastruktur bieten, um die Systeme des geistigen Eigentums jedes Landes kompatibel zu machen.
  • Zusammenarbeit mit Ländern, um alle Vorteile eines soliden, stabilen und sicheren Systems des geistigen Eigentums zu verbessern.
  • Erleichterung des Informationsflusses zwischen Ländern, um den Schutz des geistigen Eigentums in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten.
  • Stellen Sie das notwendige Wissen zur Verfügung, um ein funktionierendes System des geistigen Eigentums einzurichten.

Struktur der Weltorganisation für geistiges Eigentum

Hinsichtlich seiner Struktur können wir es wie folgt unterscheiden:

  • Leitungsgremien: Sie sind die Entscheidungsträger innerhalb der Organisation.
    • WIPO-Generalversammlung und die Versammlungen der Mitgliedstaaten jeder Union.
    • Der WIPO-Koordinierungsausschuss.
    • WIPO-Konferenz.
  • Ständige Ausschüsse: Die verschiedenen Leitungsgremien können je nach den Erfordernissen der jeweiligen Umstände Kommissionen bilden.
    • Programm und Budget (PBC).
    • Entwicklung und geistiges Eigentum (CDIP).
    • Zwischenstaatliche für geistiges Eigentum und genetische Ressourcen, traditionelles Wissen und Folklore (CIG).
    • Advisor on Enforcement (ACE).
    • Patentrecht (SCP).
    • Markenrecht, Geschmacksmuster und geografische Angaben (SCT).
    • Urheberrecht und verwandte Rechte (SCCR).
    • Technische Standards der WIPO (CWS).

Von der Weltorganisation für geistiges Eigentum verwaltete Verträge

Die WIPO ist für die Verwaltung von 26 Verträgen verantwortlich, die in drei großen Gruppen konzentriert sind:

  • Schutz des geistigen Eigentums: Diese Verträge beinhalten die Vereinbarung zum Schutz des gewerblichen Eigentums in verschiedenen Sektoren.
    • Pekinger Vertrag über audiovisuelle Darbietungen – 2012. In Kraft getreten 2020.
    • Berner Konvention - 1886.
    • Brüsseler Übereinkommen - 1974.
    • Madrider Abkommen - 1891.
    • Vertrag von Marrakesch - 2013.
    • Vertrag von Nairobi - 1981.
    • Pariser Abkommen - 1883.
    • Patentrechtsvertrag - 2000.
    • Tonträgerkonvention - 1971.
    • Übereinkommen von Rom - 1961.
    • Vertrag von Singapur - 2006.
    • Markenrechtsvertrag - 1994.
    • Washingtoner Vertrag - 1989.
    • WIPO-Urheberrechtsvertrag - 2002.
    • WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger - 1996.
  • Registrierung: Je nach Art der zu schützenden Informationen werden die unterschiedlichen Registrierungsmodalitäten vereinbart.
    • Budapester Vertrag - 1977.
    • Das Haager Abkommen - 1925.
    • Lissabon-Abkommen - 1958. In Kraft getreten 1966.
    • Madrider Abkommen und Protokoll - 1891.
    • Vertrag über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) - 1970.
  • Einstufung: Die Länder, die dieser Art von Abkommen beigetreten sind, erstellen die Protokolle zur Klassifizierung der einzelnen Register.
    • Locarno-Anordnung - 1968.
    • Abkommen von Nizza - 1957.
    • Straßburger Abkommen - 1971.
    • Wiener Abkommen - 1973.

Schließlich ist das Übereinkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum das konstitutive Instrument der Institution. Es wurde 1967 in Stockholm unterzeichnet und trat 1970 in Kraft.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Weltorganisation für geistiges Eigentum eine Institution ist, die für die Koordinierung der Mitgliedsländer zuständig ist, um den Schutz des gewerblichen und geistigen Eigentums zu gewährleisten und zu erleichtern.