Haftpflichtversicherung

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Haftpflichtversicherung
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Anonim

Die Haftpflichtversicherung deckt Sach- oder Vermögensschäden, die der Versicherte einem Dritten zufügt.

Mit anderen Worten, diese Art von Versicherung garantiert die Auszahlung einer Entschädigung, die dazu bestimmt ist, die Schäden zu beheben, die der Auftragnehmer einem Dritten möglicherweise zugefügt hat.

Es sollte klargestellt werden, dass die Versicherung auch gilt, wenn der Schaden von einer Person verursacht wurde, für die der Versicherte gesetzlich verantwortlich ist. Zum Beispiel ein Sohn.

Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass eine Haftpflichtversicherung nicht zu Gunsten Dritter abgeschlossen werden kann. Das heißt, es wird zugunsten des Versicherten abgeschlossen, der sein Vermögen vor Schäden Dritter schützt. Das heißt, diese Versicherung deckt im Wesentlichen das Vermögen des Versicherten.

Merkmale der Haftpflichtversicherung

Zu den Merkmalen der Haftpflichtversicherung gehören:

  • Die Police wird bei Unfällen aktiviert. Zum Beispiel, wenn ein Rohr auf dem Grundstück des Versicherten bricht und das Haus Ihres Nachbarn beschädigt wird.
  • Ein weiterer Anspruch, den diese Versicherung abdecken kann, sind Verletzungen durch Haustiere des Auftragnehmers.
  • Die Auszahlungsentschädigung ist vertraglich begrenzt. Um wirksam zu sein, kann ein Urteil der Justizbehörde im Voraus vollstreckbar sein.
  • Der Vertrag kann vorsehen, dass der Versicherer die Kosten des Gerichtsverfahrens übernimmt und eine Garantie gegen die Beschlagnahme des Vermögens des Versicherten bietet.
  • Sie kann als Teil des Versicherungsschutzes in andere Policen eingeschlossen werden, beispielsweise in eine Kfz-Versicherung oder eine Hausratversicherung.

Richtlinienausschlüsse

Wir müssen die wichtigsten allgemeinen Ausschlüsse dieser Art von Policen berücksichtigen, wie zum Beispiel die folgenden:

  • Sie wird nicht aktiviert, wenn sich die beschädigten Sachen Dritter im Besitz des Versicherten, seiner Familie oder einer von ihm zu vertretenden Person befinden.
  • Wenn der Schaden eine Folge natürlicher Ursachen ist. Beispielsweise kann eine längere Einwirkung von Feuchtigkeit die Wände eines Hauses beschädigen.
  • Wenn der Schaden durch ein Naturereignis oder durch Ereignisse verursacht wird, die nichts mit dem Versicherten zu tun haben, wie z. B. Krieg, Invasion oder Protest.
  • Wenn der Schaden vom Versicherten freiwillig verursacht wurde.
  • Wenn der Schaden auf die Ausübung einer Arbeitstätigkeit zurückzuführen ist.