Einbruch- und Raubversicherung

Eine Raub- und Raubversicherung ist eine Versicherung, die den Auftragnehmer gegen die Aneignung seines Eigentums durch Gewaltanwendung oder Androhung von Gewalt absichert. Ebenso werden sie aktiviert, wenn das versicherte Gut infolge eines versuchten Diebstahls zerstört wird.

Das heißt, diese Art von Police bietet eine Entschädigung für den Fall, dass das versicherte Eigentum aggressiv gestohlen wird. Daher hängt eine solche Entschädigung vom Wert des verlorenen Eigentums ab.

An dieser Stelle sei daran erinnert, dass das Ziel der Versicherung nicht darin besteht, den Kunden zu bereichern, sondern den erlittenen Schaden auszugleichen. Das heißt, was die beraubte Person erhält, darf den geschätzten Wert des Verlustes nicht überschreiten.

Funktionen der Diebstahlversicherung

Zu den Merkmalen der Diebstahlversicherung gehören:

  • Es handelt sich um eine Art Sachversicherung.
  • Persönliches Eigentum, Büroausstattung, Maschinen, Inventar und sogar Geld können versichert werden.
  • Wird das Diebesgut vor der Entschädigungszahlung wiedererlangt, muss der Versicherte dies melden, um beispielsweise eine Entschädigungskürzung auszuhandeln. Dies muss in der Police festgelegt werden.
  • Wird das Diebesgut nach Zahlung der Entschädigung wiedererlangt, hat der Versicherte dies zu benachrichtigen und die erhaltene Entschädigung zurückzugeben oder die entsprechende Ware dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Alle diese Verfahren müssen auch im Vertrag detailliert beschrieben werden.
  • Außerordentliche Deckung von Gütern, die nicht Eigentum des Auftragnehmers sind, sich aber in seinem Gewahrsam befinden, kann eingeschlossen werden.
  • Diese Art von Versicherung kann von einer Person abgeschlossen werden, um Ihren Hausrat zu schützen (im Rahmen einer Hausratversicherung) oder von einer Firma, um das Inventar der Firma abzudecken.

Allgemeine Ausschlüsse

Einige allgemeine Ausschlüsse der Diebstahlversicherung sind:

  • Aufgrund von Fahrlässigkeit oder grober Fahrlässigkeit des Versicherten oder der Person, die das betreffende Objekt bewacht hat.
  • Wenn sich das geschützte Eigentum außerhalb des im Vertrag genannten Ortes befand. Dies, es sei denn, in der Vereinbarung sind außergewöhnliche Umstände vorgesehen.
  • Wenn der Diebstahl einer Person zugeschrieben wird (oder an der sie beteiligt war) mit einem Familien- oder Arbeitsverhältnis zum Auftragnehmer.
  • Wenn der Diebstahl als Folge oder in Verbindung mit einem außergewöhnlichen Ereignis wie einem Brand oder einer Explosion aufgetreten ist.
  • Es beinhaltet keine Modalitäten wie Betrug. Daher enthält der Vertrag die für die Deckung vorgesehenen Modalitäten, wie Raub oder Entrückung, bei denen der Täter Gewalt anwendet oder mit Gewalt androht.