Gesellschaft mit beschränkter Haftung

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Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Anonim

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine Art Handelsgesellschaft, bei der die Verantwortung jedes ihrer Gesellschafter durch das Kapital begrenzt ist, das sie in sie eingebracht haben.

Das Kapital einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist in Aktien und nicht in Aktien wie bei Aktiengesellschaften aufgeteilt.

Im Gegensatz zu den Anteilen der Gesellschafter bei Aktiengesellschaften sind bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (oder Kommanditgesellschaft) die Anteile an der Gesellschaft personengebunden und keine Wertpapiere, die auf bestimmten Märkten gehandelt oder gehandelt werden können. Es wird gesagt, dass die Beiträge der Gesellschafter in dieser Art von Handelsgesellschaft sozial, unteilbar und kumulativ sind.

Was die Aktiengesellschaft mit der anonymen Gesellschaft gemeinsam hat, ist ihr Managementmodell, bei dem Eigentum und Kontrolle getrennt sind. Der Gesellschafter nimmt in der Regel nicht an der Geschäftsführung teil, es sei denn, ihm ist diese Befugnis durch die Satzung oder die Hauptversammlung übertragen worden. Die eigens für diese Aufgabe berufenen Führungskräfte führen weiterhin das Unternehmen.

Hauptmerkmale der Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Zu den Hauptmerkmalen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung gehören:

Die wichtigsten Organe dieser Gesellschaftsform sind die Verwaltung und die Hauptversammlung. Mit anderen Worten, sie haben eine ähnliche Struktur wie Aktiengesellschaften.

Ein wichtiges Merkmal der Gesellschaften mit beschränkter Haftung ist in diesem Sinne, dass die Gesellschafter hier nicht persönlich für die Schulden der Gesellschaft haften. Das heißt, im Falle eines Problems mit dem Betrieb des Unternehmens und der Entstehung möglicher Schulden sollte das persönliche Vermögen der Gesellschafter nicht gefährdet werden. Aus diesem Grund ist diese Gesellschaftsform in der Wirtschaft weit verbreitet und charakteristisch für mittlere und kleine Unternehmen (KMU).

Mitgliedschaftslimit

Die Grenzen der Mitgliederzahl variieren je nach Land. Also zum Beispiel in:

  • Spanien: Es gibt eine Mindestanzahl von einem Mitglied und es gibt keine Höchstanzahl von Mitgliedern.
  • Mexiko, Frankreich und Argentinien: Es gibt eine Mindestanzahl von zwei Partnern und maximal 50 Partner.
  • Kolumbien: Es gibt eine Mindestanzahl von zwei Partnern und maximal 25 Partnern.

Kapitalanforderungen zur Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung

In den allermeisten Ländern gibt es ein Mindestkapital, um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen zu können. In Spanien beträgt das Mindestkapital für die Gründung des Unternehmens beispielsweise 3.000 Euro, während das maximal zulässige Kapital 300.000 Euro beträgt. Dieses Kapital muss zum Zeitpunkt der Gründung und der obligatorischen Eintragung im Handelsregister vollständig gezeichnet und eingezahlt sein.

In Mexiko beträgt das Mindestkapital für die Gründung eines Unternehmens 3.000 Pesos, wobei zum Zeitpunkt der Gründung mindestens 50 % eingezahlt werden müssen.