Erbschaftssteuer - Was ist das, Definition und Konzept

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Anonim

Die Erbschaftssteuer ist ein Tribut, der auf das Vermögen und die Rechte erhoben wird, aus denen das Erbe eines Verstorbenen besteht und mit dem seine Erben konfrontiert werden.

Diese Steuer wird auf die Erhöhung des Vermögens erhoben, von dem die Erben des Verstorbenen ihr Vermögen und ihre Rechte erhalten sollen.

Es handelt sich um ein steuerrechtliches, aber auch zum zivilrechtlichen Familienrecht, insbesondere Erbrecht, gehörendes Pfandrecht.

In den meisten Ländern der Welt gibt es Erbschaftssteuer. Darüber hinaus ist es in europäischen Ländern wie Frankreich, Deutschland, Spanien, Belgien oder Dänemark relativ wichtig. Auch in lateinamerikanischen Ländern wie Argentinien und Chile und in den USA.

Jedes Land regelt diese Steuer auf unterschiedliche Weise, ist also progressiv und weist jeweils spezifische Merkmale auf.

Wer sind die Steuerzahler der Steuer?

Die Personen, die dieser Steuer unterliegen müssen, sind die Erben des Verstorbenen und die Zwangserben:

  • Für den Fall, dass der Verstorbene ein Testament hinterlassen hat, sind die Personen, die in diesem Testament enthalten sind, als Erben die Steuerzahler der Steuer.
  • Für den Fall, dass der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat, sind die gesetzlich vorgeschriebenen Rechtsnachfolger und damit Steuerpflichtigen der Steuer, und zwar in dieser Reihenfolge: Nachkommen, Vorfahren, Ehegatte, Nebenverwandte und schließlich die finally Zustand.

Besteuerungsgrundlage der Steuer

Bemessungsgrundlage der Erbschaftsteuer ist der Nettowert der Vermögenswerte und Rechte, die der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes am Nachlass hatte.

Damit ist der wahre Wert gemeint. Wenn der Verstorbene ein zehn Jahre altes Auto in seinem Nachlass hatte, muss der tatsächliche Wert zum Zeitpunkt des Todes berechnet werden, der die Besteuerungsgrundlage der Steuer bildet.

Steuerbemessungsgrundlage

Sobald wir die Besteuerungsgrundlage haben, müssen wir die Besteuerungsgrundlage kennen, d. h. wir müssen die in den Vorschriften vorgesehenen Kürzungen oder Abzüge auf den Real- oder Nettowert des zu vererbenden Vermögenswerts anwenden.

Beispielsweise kann die Gesetzgebung vorsehen, dass 2 % von der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen werden müssen, wenn der Erbe ein Kind ist.

Für den Fall, dass ein Kind ein Fahrzeug mit einem Nettowert von 100 Euro erbt, ergibt sich die Bemessungsgrundlage aus dem Abzug von 2 % von 100 Euro, also 80 Euro.

Auf diese Bemessungsgrundlage müsste der entsprechende Prozentsatz gemäß jeder Verordnung angewendet werden, und der sich aus der Anwendung dieses Prozentsatzes ergebende Betrag wäre die an den Staat zu zahlende Steuer.

Beispiel Erbschaftssteuer

A stirbt und hinterlässt B (seinem Sohn) eine Immobilie im Wert von 1000 Euro und einige Kunstwerke im Wert von 2000 Euro.

Angenommen, die Vorschriften besagen, dass das Kind, das erbt, Anspruch auf einen Abzug von 10 % hat und der Steuersatz 20 % beträgt.

  • Die Bemessungsgrundlage wäre = 3000 Euro (2000 + 1000)
  • Die Bemessungsgrundlage wäre = 2700 Euro (3000 * 0,10 = 300 → 3000-300)
  • Der Steuersatz wäre = 540 Euro (2700 * 0,2)

Die an den Staat zu entrichtende Erbschaftssteuer würde 540 Euro betragen.