Vorsteuer - Was es ist, Definition und Begriff

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Vorsteuer - Was es ist, Definition und Begriff
Vorsteuer - Was es ist, Definition und Begriff
Anonim

Die Vorsteuer ist der Nettopreis, den eine Einzelperson oder ein Verbraucher beim Kauf eines bestimmten Gutes oder Produkts oder beim Genuss einer Dienstleistung übernimmt.

Mit anderen Worten, es ist die Konsumsteuer, die wir auf unsere Einkäufe oder unseren Konsum zahlen. Bei dieser Art der Mehrwertsteuer gehen Unternehmen oder Freiberufler, die ihre Waren oder Dienstleistungen anbieten, davon aus, dass es sich um weitergegebene oder aufgelaufene Mehrwertsteuer handelt.

Wie kann die Vorsteuer abgezogen werden?

Die wichtigste Frage, die beim Thema Vorsteuer zu berücksichtigen ist, ist, ob diese abzugsfähig ist oder nicht. Dies liegt daran, dass die Steuergesetze der Länder oft nur Unternehmen oder Selbstständigen erlauben, Steuervorteile auf Produkte im Zusammenhang mit ihrer Geschäftstätigkeit abzuziehen oder zu nutzen.

Mit anderen Worten, um die Vorsteuer abziehen zu können, müssen Sie über ein Unternehmen oder Einzelunternehmen einem Unternehmensprojekt angehören und eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Wir würden in diesem Sinne von einer ziemlich strengen Steuerregelung sprechen, die Unternehmen daran hindert, durch den Abzug von Einkäufen zu profitieren, die nicht mit ihrem Geschäftsprofil und ihrer Tätigkeit in Zusammenhang stehen oder direkt zu ihrem persönlichen Bereich gehören.

Steuerliche Vorschriften qualifizieren als abzugsfähige Ausgaben den entsprechenden Erwerb von Gütern oder Dienstleistungen, deren Zweck die Teilnahme an der Geschäftstätigkeit ist. Zum Beispiel, wenn es um den Kauf von Waren, Zahlungen für unabhängige professionelle Dienstleistungen wie Elektriker oder Berater oder Rechnungen für Strom- oder Telefonversorgungen geht. Im Falle von Reise- oder Aufenthaltskosten müssen diese demselben Kriterium folgen und im Rahmen der normalerweise vom Unternehmen ausgeübten Tätigkeit vertretbar sein.

Als besonders hervorzuheben ist das Beispiel der Investitionsgüter. Diese werden oft als teilweise abzugsfähig angesehen, obwohl es sich nicht um eine rein gewerbliche Beschäftigung handelt. Andererseits ist es erforderlich, dass Selbstständige oder Unternehmen, die ihre Vorsteuer abziehen wollen, die entsprechenden Belege und Rechnungen für die vierteljährliche oder jährliche Steuererklärung haben.

Beispiel Vorsteuer

Ein Beispiel für eine nicht abzugsfähige Vorsteuer ist der Steuerbetrag, den wir beim Kauf einer 200-Euro-Armbanduhr zahlen. Von diesem Betrag sind 21% (d. h. 42 Euro gemäß den Steuersätzen in Spanien) die Mehrwertsteuer, die wir bei der Zahlung übernehmen und die das Geschäft, das sie verkauft, als weitergegebene Mehrwertsteuer betrachten muss.

Bezüglich der abzugsfähigen Vorsteuer können wir den Fall der von uns abgeführten Umsatzsteuer in die Stromrechnung der Geschäftsräume oder der Geschäftsstelle unseres Unternehmens einfließen lassen. Wenn die Stromrechnung, die wir in einem Monat zahlen, 200 Euro beträgt, dann sind 42 Euro (ebenfalls 21%) diejenigen, die das Unternehmen bei der Darstellung der Mehrwertsteuer abziehen kann.

Am Ende jedes Steuerzeitraums, normalerweise vierteljährlich oder jährlich, berechnen Unternehmen die Mehrwertsteuer, die sie an die Steuerbehörde erklären oder abführen müssen. Dazu Differenzbildung zwischen Ausgangs- und Vorsteuer:

Zu zahlende Mehrwertsteuer = Aufgelaufene Mehrwertsteuer - Unterstützte Mehrwertsteuer