Versicherungsschutz - Was es ist, Definition und Konzept

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Versicherungsschutz - Was es ist, Definition und Konzept
Versicherungsschutz - Was es ist, Definition und Konzept
Anonim

Versicherungsschutz ist die Verpflichtung des Versicherers, dem Versicherten (oder seinen Begünstigten) eine Entschädigung zu zahlen. Dies mit dem Ziel, die Folgen eines Schadens zu beheben.
Es ist zu beachten, dass die Deckung eine Grenze hat, die als versichertes Kapital bezeichnet wird. Dies wird bei Vertragsabschluss festgelegt.

Abdeckung oder Schutz

Unter Deckung können als Synonym für Schutz auch alle Risiken oder Möglichkeiten von Ansprüchen verstanden werden, die durch die Police geschützt werden. Erst wenn einer von ihnen eintritt, kann der Versicherte eine Entschädigung verlangen.
Angenommen, die Wohnung eines Benutzers ist nur gegen Feuer und Erdbeben versichert. Wird die Immobilie also durch ein Hochwasser durch atypische Regenfälle beschädigt, ist der Versicherer zu keiner Auszahlung verpflichtet.

Deckung nach Versicherungsart

Die Art des Versicherungsschutzes variiert je nach Art der Police:

  • Lebensversicherung: Der Versicherungsschutz wird in der Regel im Todesfall aktiviert. Der Versicherer zahlt eine zuvor vereinbarte Summe, die auf der Grundlage der Merkmale des Auftragnehmers geschätzt wird: Alter, Vorliegen ungesunder Gewohnheiten, unter anderem.
  • Krankenversicherung: Die Police übernimmt einen Teil der Krankheitskosten des Versicherten. Dies gegen Zahlung einer normalerweise monatlichen Gebühr. Bei der Bestimmung des Deckungsumfangs werden Vorerkrankungen berücksichtigt, das sind alle vor Abschluss der Versicherung vorliegenden Bedingungen (z. B. Schwangerschaft). Ebenso werden Alter und Gesundheitszustand der geschützten Person berücksichtigt.
  • Sachversicherung: Die Police ersetzt Schäden am Eigentum des Versicherten gegen verschiedene Ansprüche wie Diebstahl und Feuer. Die Entschädigung wird auf der Grundlage der erfassten Verluste berechnet und entspricht nicht unbedingt dem versicherten Kapital.
    Es sollte klargestellt werden, dass auch Haftpflichtversicherungen in diese letzte Kategorie fallen. Diese Deckung dient der Behebung von Personen- oder Sachschäden, die der Versicherte Dritten zufügen kann.