Aktienprämie - Was es ist, Definition und Konzept

Der Ausgabeaufschlag ist der für eine Aktie zu zahlende Aufschlag im Verhältnis zu ihrem Nenn- oder theoretischen Wert.

Normalerweise beginnen wir mit der Bewertung dieser Prämie, wenn ein bereits etabliertes Unternehmen beschließt, sein Anfangskapital durch die Aufnahme neuer Partner zu erhöhen. Das heißt, wenn ein Unternehmen sein Geschäft vergrößern möchte und dafür neue Aktien zum Verkauf anbietet.

In diesem Sinne können Erstinvestoren entscheiden, dass diese Aktien zum Nennwert sind. Das heißt, dass sie einen Preis haben, der mit ihrem Nennwert identisch ist (den sie bezahlt haben), oder einen Aufschlag oder eine Prämie auf jede Aktie festlegen. Diese Prämie wird als Aktienprämie bezeichnet.

Der gesamte von den Aktionären gezahlte Ausgabeaufschlag wird in der Bilanz des Unternehmens als Rücklage ausgewiesen, sobald der Vorgang abgeschlossen ist.

Ziel der Aktienprämie

Das wesentliche Ziel dieser Prämie ist der Schutz der Altaktionäre vor Neueintritten in ein bereits bestehendes Geschäft, in dem die wichtigsten Investitionen bereits getätigt wurden, das über ein Kundenportfolio usw. verfügt.

Nehmen wir an, das Unternehmen hat im Laufe seines Bestehens "Rücklagen" gebildet, deren Wert unabhängig davon, ob die Anzahl der Aktien steigt oder nicht, fest bleibt. Da die Rücklagen vor dieser Kapitalerhöhung liegen, beschließen die Gründer, dass die neuen Gesellschafter für jede Aktie mehr zahlen, um den sogenannten Verwässerungseffekt, also den Wertverlust ihrer Aktien, zu vermeiden.

Wie wird die Aktienprämie berechnet?

Es ist eine sehr einfache Operation, die die Differenz zwischen dem für die neuen Aktien festgelegten Preis und ihrem Nennwert misst. Somit entspricht der Ausgabeaufschlag einer Aktie (PE) dem Ausgabewert jeder Aktie (EV) abzüglich ihres Nennwertes (NP):

PE = VE - VN

Die den neuen Gesellschaftern entsprechende Auszahlung setzt sich somit aus der Summe aus dem Nennwert der Aktie (zB 2 Euro) plus dem von den Gründern festgesetzten Ausgabeaufschlag (1,5 Euro) zusammen. In diesem Fall beträgt die Summe, die die neuen Aktionäre für jede Aktie zahlen müssen, 3,5 Euro.

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