Abzugsfähige Ausgaben - Was es ist, Definition und Konzept

Abzugsfähige Ausgaben sind diejenigen, die vom Bruttoeinkommen abgezogen werden, um den Vorteil für Steuerzwecke zu erhalten. Abzugsfähige Ausgaben sind notwendig und unerlässlich, um eine berufliche oder geschäftliche Tätigkeit ausüben zu können.

Daher ist eine abzugsfähige Ausgabe eine Ausgabe, die abgezogen werden kann, um weniger Steuern an die Steuerverwaltung zu zahlen. Wesentlich für die Begründung ist, dass sie auf der Rechnung erhoben werden.

Voraussetzungen für eine abzugsfähige Ausgabe

Voraussetzungen für eine abzugsfähige Ausgabe sind:

  1. Das ist notwendig, um eine wirtschaftliche oder geschäftliche Tätigkeit zu entwickeln.
  2. Dass sie richtig begründet sind: Diese Ausgaben müssen in einer Rechnung dokumentiert werden, die ihre Existenz nachweist. Ein Ticket wird nicht ausreichen, um sie zu rechtfertigen.
  3. Dass sie ordnungsgemäss abgerechnet werden: Abzugsfähige Ausgaben müssen in den Rechnungsbüchern erfasst werden.
  4. Der Aufwand muss in der betreffenden Steuerperiode im selben Zeitraum angefallen sein.
  5. Die Ausgaben müssen ihren Ursprung in Vermögensgegenständen haben, die Eigentum des Steuerpflichtigen sind und mit wirtschaftlichen Tätigkeiten zusammenhängen.
  6. Es muss notwendig sein, um Einkommen zu erzielen.
  7. Sie müssen zuverlässig sein. Das heißt, es kann perfekt nachweisbar sein.
  8. Sie muss dem Kausalitätsprinzip entsprechen.

Beispiele für abzugsfähige Ausgaben)

Einige Beispiele für abzugsfähige Ausgaben sind:

  • Betriebsverbrauch: Alles, was zur Durchführung der Arbeiten notwendig ist, also Rohstoffe und Büromaterial.
  • Löhne und Gehälter: Sozialbeiträge sind enthalten, auch Ihre eigenen. Schulungen, Abfindungen bei Vertragsauflösung und Versicherungen sind inklusive.
  • Leasing: Vermietung von Räumlichkeiten, Leasing und Vermietung.
  • Wiedergutmachung und Erhaltung.
  • Unabhängige professionelle Dienstleistungen: Rechtsanwälte und Beratungsdienste.
  • Steuern, die steuerlich absetzbar sind.
  • Abschreibungen: Sie sind definiert als der Betrag, der für die Verschlechterung oder Wertminderung der Vermögenswerte, die Sie zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit erwerben, abgezogen werden kann. Sie werden anhand von Tabellen berechnet.
  • Ausgaben, die als schwer zu rechtfertigen gelten.
  • Sonstige abzugsfähige Ausgaben: Erwerb von Büchern, Abonnements von Fachzeitschriften, Ausgaben für den Besuch von Veranstaltungen, Gebühren von Wirtschaftsverbänden oder Berufsverbänden.

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