Zweck der Versicherung - Was es ist, Definition und Konzept

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Anonim

Gegenstand der Versicherung ist das, was die Police abdecken soll. Das heißt, es ist das, was der Versicherer im Schadensfall durch eine Entschädigung ausgleichen möchte.

Mit anderen Worten, der Gegenstand der Versicherung ist das zu schützende Element, und seine Art variiert je nach Art der Police, auf die wir uns beziehen.

Es ist wichtig, den Versicherungsgegenstand zu bestimmen, denn davon hängt die Entschädigung ab, zu der der Versicherer im Schadensfall vertraglich verpflichtet. So hat beispielsweise ein Eigenheim nicht denselben Wiederbeschaffungswert wie ein Auto.

Auch bei der Bestimmung des Versicherungsgegenstandes ist klar, was die Ausschlüsse sind. Wenn es sich beispielsweise um eine Feuerversicherung handelt, die ein Haus schützt, umfasst dies nicht den Schaden, den der Versicherte aufgrund desselben Anspruchs an seiner Gesundheit erleiden kann.

Eine andere Möglichkeit, den Gegenstand der Versicherung zu verstehen, ist der Ersatz des durch ein bestimmtes Ereignis verursachten wirtschaftlichen Schadens. Dies im Rahmen eines zwischen dem Versicherer und seinem Kunden geschlossenen Vertrages.

Der Zweck der Police ist für den Versicherungsmarkt so wichtig, dass sich daraus verschiedene Kategorien ergeben, insbesondere die beiden Hauptkategorien Personenversicherung und Sachversicherung. Letztere sind beispielsweise für bewegliche oder unbewegliche Sachen versichert, die eventuell beschädigt werden können.

Beispiele für Versicherungsobjekte

Einige Beispiele für Versicherungsobjekte sind:

  • Bei der Personenversicherung ist es die Person selbst. Damit sind die verschiedenen Umstände abgedeckt, die sich darauf auswirken könnten, wie Unfall, Krankheit oder Arbeitslosigkeit.
  • In der Sachversicherung ist der Schutzgegenstand, wie oben erwähnt, ein Vermögenswert. Bei der Kfz-Versicherung wäre es beispielsweise das Auto, bei der Hausratversicherung das Haus.
  • Bei einer Haftpflichtversicherung entspräche der Gegenstand der Versicherung den Folgen von Fahrlässigkeit. Es kann sich beispielsweise um eine Berufshaftpflichtversicherung handeln, die gegen Ausfälle bei der Ausübung einer Tätigkeit abdeckt. Diese Fehler können zu einer eventuellen Klage gegen den Arbeitnehmer führen.