Rechnungsprüfung - Was es ist, Definition und Konzept

Eine Buchführungsprüfung oder Finanzprüfung ist ein systematischer Prozess zur Überprüfung des Jahresabschlusses einer juristischen Person. Ziel ist es zu überprüfen, ob sie das wahre Bild davon widerspiegeln.

Die geprüften Jahresabschlüsse sind: die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, die Eigenkapitalveränderungsrechnung und die Kapitalflussrechnung.

Während des Rechnungsprüfungsprozesses ist der Wirtschaftsprüfer (oder die Wirtschaftsprüfer) dafür verantwortlich, zu überprüfen, ob die im Jahresabschluss ausgewiesene Buchführung korrekt ist. Darüber hinaus wurde es in Übereinstimmung mit dem entsprechenden Regulierungsrahmen für Finanzinformationen erstellt. Diese Rahmenwerke sind beispielsweise US-GAAP in den USA oder IFRS in der Europäischen Union.

Prüfung

Phasen des Rechnungsprüfungsprozesses

Die Rechnungsprüfung lässt sich in drei Phasen unterteilen:

  • Planung: In dieser Phase erstellen die für den Auditprozess Verantwortlichen eine Gesamtstrategie für den Auditprozess. Dies soll somit möglichst effizient durchgeführt werden. Diese Planung hängt von der Größe und Art des Unternehmens, den damit verbundenen vergangenen Ereignissen und den möglichen Änderungen ab. Das Ergebnis dieser Planung wird eine Matrix potenzieller unternehmensbezogener Risiken sein, auf die besonderes Augenmerk gelegt wird.
  • Ausführung: In dieser Phase führen die Auditoren die Prüfung gemäß der in der vorherigen Phase erstellten Planungs- und Risikomatrix durch. Zusätzlich zu allen im Jahresabschluss enthaltenen Informationen können die Wirtschaftsprüfer jederzeit zusätzliche Informationen über alle Bewegungen des Unternehmens direkt von den Mitarbeitern der verschiedenen Abteilungen verlangen.
  • Ausstellung des Berichts: Dies ist die Phase, in der der Auditprozess gipfelt. In dieser Phase gibt der Prüfer oder die Prüfergruppe auf der Grundlage der gefundenen Nachweise ihre Meinung ab. All dies durch die Analyse des Jahresabschlusses.

Prüfungsarten nach einer Rechnungsprüfung

Basierend auf den Nachweisen der von der Gesellschaft bereitgestellten Informationen und dem durchgeführten Abschlussprüfungsverfahren können verschiedene Arten von Bestätigungen abgegeben werden:

  • Saubere oder uneingeschränkte Meinung: Ein sauberes oder uneingeschränktes Prüfungsurteil wird erteilt, wenn der geprüfte Jahresabschluss das wahre Bild des Unternehmens widerspiegelt. Immer in Übereinstimmung mit dem regulatorischen Referenzrahmen. Daher wird es oft als positive Meinung bezeichnet.
  • Qualifizierte Meinung: Ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk wird erteilt, wenn der Abschlussprüfer bestimmte Abweichungen bei der Erstellung der Angaben im Jahresabschluss der Gesellschaft festgestellt hat. Immer in Bezug auf den regulatorischen Referenzrahmen und diese spiegeln bis auf diese Ausnahme das wahre Image des Unternehmens wider.
  • Negative oder negative Meinung: Es ist nachgewiesen, dass bei der Erstellung der Angaben im Jahresabschluss in Bezug auf den regulatorischen Referenzrahmen relevante Abweichungen bestehen. Dieses ablehnende Urteil wird abgegeben, wenn die Buchführung des Unternehmens nicht das wahre Bild wiedergibt.
  • Enthaltung oder abgelehnte Meinung: Dieses Gutachten wird abgegeben, wenn der Tätigkeitsbereich des Abschlussprüfers eingeschränkt ist. Dies hat es ihr folglich nicht ermöglicht, ausreichende Nachweise zu erlangen, um beurteilen zu können, ob die Aufstellung des Jahresabschlusses das wahre Bild des Unternehmens widerspiegelt.