Ein Arbeitsunternehmen ist ein Unternehmen, bei dem der größte Teil des Kapitals seinen eigenen Arbeitnehmern gehört, die ihre bezahlten Dienstleistungen direkt, persönlich und auf unbestimmte Zeit erbringen.
Abhängig von der Kapitalstruktur, der Anzahl der Mitarbeiter, der Verantwortung der Gesellschafter und sogar dem Eigentum am Kapital gibt es verschiedene Arten von Unternehmen, obwohl es auch gemischte Modalitäten gibt, die aus allen Kriterien auswählen.
Dies ist bei Arbeitsunternehmen der Fall, bei denen der Großteil des Kapitalstocks (mehr als 51 %) in den Händen ihrer eigenen Arbeitnehmer liegen muss, die ihre Dienstleistungen dem Unternehmen anbieten, zu dem sie gehören. In diesem Fall kann das Kapital derselben, wenn auch immer in Minderheitsform, im Besitz kapitalistischer Gesellschafter sein, das heißt, sie sind an der Gesellschaft beteiligt, verleihen aber ihre Arbeit nicht.
Diese Art der Rechtspersönlichkeit entsteht als Folge der Förderung sozialer Beschäftigung und Anreize in Familien- und Kleinunternehmen, da sie Merkmale von Genossenschaften und Aktiengesellschaften annimmt.
Allgemeine Merkmale der Arbeitsgesellschaft
Es gibt zwei Arten von Arbeitsgesellschaften, die Labor Limited Companies und die Labor Limited Companies, jede mit den üblichen Anforderungen der SA und der SL, aber mit bestimmten Unterscheidungsmerkmalen, die beiden gemeinsam sind:
- Mindestens 51 % des Kapitals müssen sich in den Händen der Arbeitnehmer des Unternehmens befinden.
- Keiner der Gesellschafter darf mehr als ein Drittel (33 %) des Kapitals besitzen, außer bei einer Institution oder öffentlichen Verwaltung, in diesem Fall sind es 50 %
- Das Kapital ist eingeteilt in gesellschaftliche Beteiligungen oder Namensaktien. Diese können sein:
- Arbeiterklasse: Eigentum der Arbeitspartner.
- Allgemeine Klasse: im Besitz von nicht erwerbstätigen Partnern.
- Es besteht ein Bezugsrecht. Somit fällt im Falle des Ausscheidens eines Mitglieds das Angebot auf die Aktie zuerst unter den Nichtmitgliedsarbeitern, gefolgt von den Mitgliedsarbeitern, den Nichtarbeitern und zuletzt den Leiharbeitern.
- Arbeitsunternehmen haben steuerliche Anreize, wie eine günstigere Körperschaftsteuer, sowie die Verpflichtung, jährliche Rücklagen für 10 % des Gewinns vorzusehen.