Das wahre Bild in der Rechnungslegung bezieht sich auf einen Rechnungslegungsgrundsatz, der darauf basiert, dass die Informationen, die die Finanzabschlüsse einer Einrichtung oder Institution erfassen und ausdrücken, Zuverlässigkeit aufweisen müssen.
Das wahre Bild bezieht sich innerhalb der Rechnungslegungsgrundsätze normalerweise auf die formelle Darstellung des Jahresabschlusses oder der Bilanz einer Einrichtung oder Institution. Unter den bestehenden Grundsätzen bestimmt dies die Zuverlässigkeit der Buchführung dieser Einrichtung. Compliance verleiht den Konten im Gegensatz zum Finanzstatus der Agentur Strenge und Wahrhaftigkeit. Obwohl es nicht unbedingt extreme Wahrhaftigkeit erfordert, versucht das Prinzip des wahren Bildes eine möglichst nahe Annäherung an die Realität der Institution zu bieten. All dies sorgt für Verlässlichkeit des Jahresabschlusses. Mittels dieses Prinzips wird eine angemessene Annäherung an die Vermögenswirklichkeit dieser Organisation versucht.
Abhängig von den Vorschriften des jeweiligen Landes müssen diese Konten durch einen Prüfprozess geprüft werden, um das wahre Bild zu bestätigen. In vielen Fällen kann diesem getreuen Bild nur die Figur eines Experten gegenübergestellt werden. Verantwortlich dafür ist der Wirtschaftsprüfer, der die Richtigkeit der Buchführung der Gesellschaft gewährleistet.
Ursprung des Begriffs wahres Bild
Der Begriff des wahren Bildes ist ein Begriff angelsächsischen Ursprungs, der später auf den Bereich der Rechnungslegung angewendet wurde. In seinem philosophischen Ursprung war der verwendete BegriffRichtige und gerechte Ansicht.
Im Laufe der Zeit wurde der Begriff in der Gesetzgebung immer mehr angepasst. Tatsächlich haben in Europa fast alle Länder Gesetze zur Rechnungslegung, die das Prinzip als zwingendes Prinzip enthalten. Welche muss bei der Vorlage des Jahresabschlusses einer Organisation erfüllt werden.
Zusammenhang zwischen Rechnungslegungsgrundsätzen und wahrem Image
Die Rechnungslegungsgrundsätze umfassen eine Reihe von Normen und Regeln für die Rechnungslegung einer Institution oder Organisation. Obwohl die Grundsätze immer eingehalten werden müssen, unabhängig von der Organisation, auf die sie sich beziehen, müssen sich einige Unternehmen, insbesondere solche, die an Finanzmärkten notiert sind, sowie öffentliche Stellen strenger an diese Grundsätze halten.
Darüber hinaus verlangen die Behörden zur Einhaltung der Grundsätze die Überprüfung der Buchführung durch Überprüfung und Berichtigung. Immer von einem dafür staatlich anerkannten Sachverständigen.
Zusammenhang zwischen Jahresabschluss und wahrem Image
Ziel des Jahresabschlusses ist es, die Vermögenswirklichkeit eines Unternehmens zum Ausdruck zu bringen. Dazu müssen die Konten – mit größtmöglicher Genauigkeit – die Finanzlage des Unternehmens erfassen. Sie müssen die Informationen so sammeln, dass die Richtigkeit durch den Wirtschaftsprüfer überprüft werden kann. Aus diesem Grund muss der Grundsatz des wahren Bildes in der Rechnungslegung sehr präsent sein, da die Interpretation der unterschiedlichen Akteure davon abhängt.
Das wahre Bild ermöglicht es uns, die Konten objektiv zu interpretieren. Angesichts der Möglichkeit, dass dieser Rechnungslegungsgrundsatz nicht eingehalten wird, könnte ihre Auslegung als betrügerisch, fehlerhaft oder ungenau angesehen werden. Aus diesem Grund ist in der Regel die externe Sicht eines Experten gefragt. Dies liegt daran, dass wir uns bei vielen Gelegenheiten um Fehler bei der Erstellung des Jahresabschlusses kümmern. Ereignis, das später zu Ungleichgewichten beim Lesen führen kann.