Ein Konsul ist die Person, die für die Ausübung nichtpolitischer Funktionen im Ausland verantwortlich ist und eine offizielle Position bekleidet. Es übt seine Tätigkeit im Konsulat aus.
Der Konsul wird vom Herkunftsstaat ernannt, er ist Beamter. Sein Ziel ist es, Personen mit der Herkunftsstaatsbürgerschaft, die in dem Land, in dem das Konsulat ansässig ist, ansässig oder aufhalten, zu helfen und ihnen zu dienen.
Konsul Funktionen
Das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen von 1963, das diese Angelegenheit auf internationaler Ebene regelt, nennt in seinem Artikel 5 die konsularischen Funktionen:
- Schutz der Interessen des Entsendestaats und seiner Staatsangehörigen, seien es natürliche oder juristische Personen, im Empfangsstaat im Rahmen der völkerrechtlich zulässigen Grenzen.
- Förderung der Entwicklung von Handels-, Wirtschafts-, Kultur- und Wissenschaftsbeziehungen zwischen dem Entsendestaat und dem Empfangsstaat sowie Förderung freundschaftlicher Beziehungen zwischen ihnen gemäß den Bestimmungen dieses Übereinkommens.
- Mit allen rechtmäßigen Mitteln über die Bedingungen und die Entwicklung des Handels-, Wirtschafts-, Kultur- und Wissenschaftslebens des Empfangsstaats unterrichtet zu werden, die Regierung des Entsendestaats darüber zu unterrichten und interessierten Personen Daten zur Verfügung zu stellen.
- Ausweitung von Pässen und Reisedokumenten auf Staatsangehörige des Entsendestaats und Visa oder geeignete Dokumente auf Personen, die in diesen Staat einreisen möchten.
- Den Staatsangehörigen des Entsendestaats, seien es natürliche oder juristische Personen, Hilfe und Beistand leisten.
- Als Notar, als Zivilstandsbeamter und in ähnlichen Funktionen tätig sein und andere administrative Tätigkeiten ausüben, sofern die Gesetze und Vorschriften des Empfangsstaats nicht entgegenstehen.
- Gewährleistung der Interessen der Staatsangehörigen des Entsendestaats, seien es natürliche oder juristische Personen, in Fällen der Erbfolge durch Tod, die im Hoheitsgebiet des Empfangsstaats eintreten, im Einklang mit den Gesetzen und sonstigen Vorschriften des Empfangsstaats.
- die Interessen von Minderjährigen und anderen geschäftsunfähigen Personen, die Staatsangehörige des Entsendestaats sind, im Rahmen der durch die Gesetze und sonstigen Vorschriften des Aufnahmestaats festgelegten Grenzen zu wahren, insbesondere wenn für sie eine Vormundschaft zu übernehmen ist. oder ein Konservatorium.
- Vertretung der Staatsangehörigen des Entsendestaats oder Ergreifen der geeigneten Maßnahmen zu ihrer Vertretung vor den Gerichten und anderen Behörden des Empfangsstaats gemäß den dort geltenden Gepflogenheiten und Verfahren, um dies gemäß den Gesetzen zu erreichen und deren Verordnungen werden vorläufige Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Interessen dieser Staatsangehörigen getroffen, wenn sie diese wegen ihrer Abwesenheit oder aus anderen Gründen nicht rechtzeitig verteidigen können.
- Mitteilung gerichtlicher und außergerichtlicher Entscheidungen und Ausfüllen von Rechtshilfeersuchen in Übereinstimmung mit den geltenden internationalen Übereinkünften und, falls diese nicht vorhanden sind, in einer Weise, die mit den Gesetzen und Vorschriften des Empfangsstaats vereinbar ist.
- Ausübung des Kontroll- oder Inspektionsrechts der Schiffe, die die Staatsangehörigkeit dieses Staates besitzen, und der darin registrierten Luftfahrzeuge sowie deren Besatzungen nach Maßgabe der Gesetze und Vorschriften des Entsendestaats.
- Den im vorigen Abschnitt genannten Schiffen und Luftfahrzeugen sowie deren Besatzungen Hilfe zu leisten; eine Erklärung über die Fahrt dieser Schiffe entgegennehmen, die an Bord befindlichen Dokumente übermitteln und mit Sichtvermerk versehen und unbeschadet der Befugnisse der Behörden des Empfangsstaats Besichtigungen der während der Fahrt aufgetretenen Vorfälle durchführen und alle Rechtsstreitigkeiten beilegen das kann zwischen dem Kapitän, den Offizieren und den Matrosen entstehen, sofern die Gesetze und Vorschriften des Entsendestaates dies zulassen.
- Ausübung der anderen Aufgaben, die der Entsendestaat der konsularischen Vertretung anvertraut, die nicht nach den Gesetzen und sonstigen Vorschriften des Empfangsstaats verboten sind oder die er nicht ablehnt oder die ihm durch die zwischen dem Staat geltenden internationalen Abkommen übertragen werden das sendet und empfänger.
Römischer Konsul
Der Konsul war die höchste Machtposition während der römischen Republik, die ab 509 v. Chr. Bestand hatte. Bis 27. Jedes Jahr wurden zwei Konsuln gewählt, die ihr Mandat in diesem Jahr erfüllen mussten. Ihm wurden politische und militärische Funktionen zugeschrieben, er übernahm die Leitung des Reiches.
Sie wurden zu zweit ausgewählt, um der Macht des anderen entgegenzuwirken und sie zu begrenzen, so dass keine der beiden Figuren unbegrenzte Macht besaß. Wenn einer von ihnen während seiner Amtszeit starb, wurde manchmal ein Ersatzkonsul gewählt und manchmal war es der andere Konsul, der bis zum Ende seiner Amtszeit die gesamte Macht innehatte.
Später, mit der Gründung des Römischen Reiches, eine Zeit unmittelbar nach der Republik, kamen die Kaiser an die Macht. Die Leitung des Imperiums wurde in ihren Händen belassen und die Konsuln auf diskretere Funktionen verwiesen.