Die Vermittlungstheorie ist eine Geschäftstechnik, bei der eine Person oder ein Unternehmen (der Prinzipal) eine andere Person (den Agenten) auffordert, bestimmte Arbeiten in ihrem Namen auszuführen. Voraussetzung für das Bestehen eines Vermittlungsverhältnisses ist, dass der Vermittler berechtigt ist, im Namen des Auftraggebers Verträge mit Dritten abzuschließen, zu ändern oder zu kündigen.
In gewisser Weise ist es eine Maßnahme der Geschäftsvertretung mit vollkommen rechtlicher Gültigkeit, durch die das Eigentum des Unternehmens mehrmals von seiner Kontrolle oder Geschäftsführung getrennt wird. So kann der Makler dank der Vereinbarung beispielsweise einen Vertrag so unterzeichnen, als ob er vom Auftraggeber selbst durchgeführt worden wäre.
Die Theorie der Agentur ist ein sehr präsentes Konzept im Bereich des Unternehmens, insbesondere in der Leitung, Führung und Verwaltung.
Die Tatsache, dass diese Geschäftstechnik die Grundlagen für die Trennungsverhältnisse zwischen Eigentum und Geschäftsführung schafft, führt zu unterschiedlichen Situationen professioneller Vertretung oder Unterauftragsvergabe.
Es ist zu beachten, dass der zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbarte geschäftliche oder arbeitsrechtliche Zweck als Ausgleich für dessen Realisierung nach wirtschaftlichen oder vertraglichen Bedingungen vereinbart wird.
Zu berücksichtigen ist auch, dass jede Partei beim Abschluss einer dieser Handelsvereinbarungen ihr eigenes Interesse oder die Maximierung ihres Nutzens anstrebt.
Zu den Anwendungsmöglichkeiten der Agenturtheorie gehört die Einstellung von Administratoren oder Managern, die keinen Teil des Unternehmenseigentums besitzen. Ebenso haben wir das Outsourcing von Dienstleistungen.
Vor- und Nachteile der Agenturtheorie
Manchmal hilft die Vergabe von Unteraufträgen Unternehmen, bessere Ergebnisse zu erzielen, als bestimmte produktive Tätigkeiten direkt auszuführen.
Es gibt beispielsweise Unternehmen, die aus unterschiedlichen Gründen mehr davon profitieren, eine externe Firma für den Transport ihrer Waren zu haben. Dies, anstatt die Aufgabe selbst zu erledigen.
Allerdings kann die Agenturtheorie auch Nachteile haben:
- Es handelt sich um Produktionskosten, die sich aus der getroffenen Vereinbarung und deren Regularisierung ergeben, sowie eine Entschädigung an die eingestellte Person oder Firma.
- Die Entscheidungsgewalt wechselt den Besitzer und dies kann zu erheblichen Unterschieden im unternehmerischen Urteilsvermögen und zur Entstehung ungewöhnlicher Interessen führen. Der am stärksten akzentuierte Fall einer solchen Situation wird als „Agenturproblem“ bezeichnet, bei dem es sich um ein moralisches Risiko handelt.
- Die Nichterfüllung der Ziele der Vereinbarung kann Geldbußen, Strafen und viele andere damit verbundene Kosten nach sich ziehen.