Ersatzrate - Was ist das, Definition und Konzept

Die Ersatzquote ist ein Indikator, der den Anteil offener Stellen im öffentlichen Dienst misst, die durch Neueinstellungen besetzt werden können.

Die Ersatzquote ist daher ein sehr häufig verwendeter Indikator in der Öffentliche Verwaltung. Dies misst die Zahl der Beamten, die in den Ruhestand gehen, in Bezug auf die Zahl der Beamten, die eintreten, um die frei gewordenen Stellen zu besetzen.

Mit anderen Worten, es ist ein Verhältnis, das die Beamte die in den Ruhestand gehen, prozentual diejenigen, die von einer Person versorgt werden. Daher können wir anhand der Ersatzquote die Anzahl der Mitarbeiter, die in die öffentliche Verwaltung eingetreten sind, sowie die verfügbaren Stellen kennen.

Ausgenommen davon sind Beamte, die aufgrund einer internen Beförderung offene Stellen besetzt haben.

Aufgrund der Ersatzquote können die öffentlichen Verwaltungen die Personalausgaben kontrollieren.

Ersatzratenformel

Die Berechnung der Ersatzgebühr ist sehr einfach. Die Zusammensetzung der Variablen kann jedoch je nach Land variieren.

Somit würde die Berechnung der Ersatzrate wie folgt aussehen:

Wo:

  • T = Ersatzrate.
  • Af = Einkommen der Beamten.
  • Bf = Entlassung von Beamten.

Beispiel für eine Ersatzrate

Um das Konzept besser zu verstehen, werden wir diesen Satz in einem Beispiel anwenden.

Stellen wir uns eine Person vor, die ihre Funktionen in der öffentlichen Verwaltung ausübt. So scheidet er nach Ausübung seines Berufslebens in der Verwaltung wegen Pensionierung aus. Wird diese Position durch einen neuen Mitarbeiter, einen Neuzugang, besetzt, sprechen wir von einer 100-prozentigen Wiederbeschaffungsquote.

Denn nach seinem Ausdruck und beim Ersetzen der Variablen ergibt das Ergebnis 100 %.

Stellen Sie sich nun vor, wir haben 500 Beamte, die ihre Funktionen in einer bestimmten Abteilung der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. Davon werden 130 Beamte im nächsten Jahr aufgrund von Pensionierungen usw. Auf der anderen Seite gibt es 180 Beamte, die aufgrund der Zahl der angebotenen Stellen und aufgrund der Krise einen Beitritt planen.

Unter dieser Annahme wäre die Ersatzrate:

Nach der Berechnung erhalten wir eine Ersatzrate von 72,2 %. Mit anderen Worten: Bei den in den Ruhestand getretenen Beamten beträgt der prozentuale Ablösungsgrad 72,2 %. Oder was für 100 beurlaubte Beamte ist, geben Sie 72.2 ein.

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