Verwaltungsschweigen - Was es ist, Definition und Konzept

Inhaltsverzeichnis:

Verwaltungsschweigen - Was es ist, Definition und Konzept
Verwaltungsschweigen - Was es ist, Definition und Konzept
Anonim

Verwaltungsschweigen ist eine Form der Beendigung des Verwaltungsverfahrens, ohne dass sich die Verwaltung durch einen ausdrücklichen Akt ausgesprochen hat.

Gesetzlich bestimmt ist, dass das Verwaltungsverfahren mit Ablauf der festgesetzten Frist als beendet gilt, ohne dass die öffentliche Verwaltung eine ausdrückliche Verfügung erlassen hat, aus der hervorgeht, ob sie den Anspruch des Betroffenen geschätzt oder abgelehnt hat.

Die öffentliche Verwaltung ist zur Klärung verpflichtet ausdrücklich Verwaltungsverfahren innerhalb einer bestimmten Frist. Trotzdem wird administratives Schweigen zugelassen, was bedeutet, dass die angebliche Handlung oder eine juristische Fiktion geboren wird, als ob sie gelöst wäre.

Diese mutmaßliche Handlung oder Rechtsfiktion ergibt sich automatisch mit Ablauf der Höchstfrist, in der der ausdrückliche Beschluss hätte erlassen werden sollen.

Daher entsteht nach Ablauf der maximalen Frist, die die Verwaltung für die Lösung eines Verfahrens hatte, die mutmaßliche Handlung oder Rechtsfiktion, die das Ergebnis des Schweigens der Verwaltung ist und eine positive Bedeutung (Schätzung) oder eine negative Bedeutung (Entlassung) haben kann.

Positive Stille

Der mutmaßliche Rechtsakt mit positivem Charakter hat unmittelbare Wirkung, als ob er ein ausdrücklicher Verwaltungsakt wäre.

Die Schätzung des Schweigens der Verwaltung hat für alle Zwecke die Berücksichtigung des endgültigen Verwaltungsakts des Verfahrens und kann sowohl vor der Verwaltung als auch vor jeder natürlichen oder juristischen Person des öffentlichen oder privaten Rechts durchgesetzt werden.

Das Schweigen der Verwaltung wird in den auf Antrag des Betroffenen eingeleiteten Verfahren im Allgemeinen positiv sein.

Positives Verwaltungsschweigen bestimmt die Geburt eines echten Verwaltungsakts, eines mutmaßlichen Akts. Dieses Gesetz erfordert eine Akkreditierungsurkunde, die von der Stelle ausgestellt werden muss, die die Befugnis zur Beglaubigung von Verwaltungsakten zugeschrieben hat.

Negatives Schweigen

Mit negativem Verwaltungsschweigen wird KEIN mutmaßlicher Verwaltungsakt geboren. Negatives Schweigen ist eine bloße juristische Fiktion, die als angebliche Handlung fungiert.

Die Ablehnung durch negatives Schweigen ermöglicht es den Betroffenen, die entsprechende Verwaltungs- oder Verwaltungsbeschwerde einzureichen.

Dass Schweigen negativ ist, ist eine Ausnahme. Stillschweigen wird nur in einigen Beurteilungsfällen negativ verstanden, die restriktiv auszulegen sind.

Bei von Amts wegen eingeleiteten Verfahren wirkt sich der Ablauf der festgesetzten Höchstfrist ohne ausdrücklichen Beschluss und Benachrichtigung negativ aus.

Negatives Verwaltungsschweigen bedeutet die Auslegung, dass die Stelle, die das Verfahren hätte lösen sollen, die Bescheinigung über das Schweigen ausstellen muss.

Administrative Ressourcen

Verwaltungsstillen kann wie bei ausdrücklichen Handlungen entweder mit Verwaltungsmitteln und, nachdem dies abgeschlossen ist, mit gerichtlichen Mitteln angefochten werden.

Es gibt keine Einspruchsfrist für das Schweigen der Verwaltung, denn wenn die Verwaltung selbst ihrer Verpflichtung zur ausdrücklichen Beschlussfassung nicht nachgekommen ist, wäre es für die Beteiligten eine Belastung, Fristen zu kennen, die die Verwaltung von vornherein nicht eingehalten hat.