Ein Gut erster Ordnung ist ein Gut, das dazu bestimmt ist, Konsumbedürfnisse direkt zu befriedigen und keine anderen Güter zu produzieren.
Bei der Gliederung der Güterarten lassen sie sich je nach Bestimmungsort und Verwendungszweck in Güter erster Ordnung oder Konsumgüter und Güter zweiter Ordnung oder Produktionsgüter einteilen. Einerseits sind Güter erster Ordnung solche, die Grundbedürfnisse, meist menschlicher Natur, decken und nicht für eine spätere Produktionsstufe bestimmt sind. Wohingegen Güter zweiter Ordnung oder Produktionsgüter solche sind, die zur Herstellung anderer Güter in späteren Stufen des Produktionssystems verwendet werden.
In diesem Sinne werden Güter erster Ordnung auch als Primärgüter bezeichnet. Dies liegt daran, dass sie die Grundbedürfnisse (Nahrung, Gesundheit usw.) lindern sollen.
Berücksichtigung von Gut erster Ordnung
Im Allgemeinen sind Vermögenswerte erster Ordnung mit natürlichen Vermögenswerten und Ressourcen verbunden; ob Landwirtschaft, Viehzucht, Gewinnung und all diejenigen, die kaum oder teilweise verarbeitet werden, aber nicht auf die Produktion anderer Güter im produktiven und wirtschaftlichen Verwertungssystem abzielen.
In der Praxis können jedoch Waren erster Ordnung verarbeitet werden und Teil anderer Waren zu deren Beschaffung und Herstellung gewesen sein.
Zum Beispiel wäre jedes Gemüse, das für den menschlichen Verzehr angebaut wird, ein erstklassiges Gut; ein Joghurt aber auch, da er zum Verzehr bestimmt ist, obwohl er aus mehreren Produkten besteht.
Zum besseren Verständnis dieses Begriffs soll ein Beispiel für ein Gut zweiter Ordnung oder ein Produktionsgut angeführt werden. In diesem Sinne könnte es ein mechanischer Arm, ein Chip oder alles sein, was zur Herstellung anderer Güter verwendet wird.