Die Übertragung von Todes wegen liegt vor, wenn nach dem Tod einer Person ihr Vermögen, ihre Pflichten und Rechte auf eine andere oder andere (natürliche oder juristische) Person übertragen werden.
Die Übertragung von Todes wegen besteht in der Übertragung aller Rechtsverhältnisse des Erblassers (einschließlich Schulden, Rechte, Pflichten, Vermögen usw.), die nicht mit seinem Tod enden, auf eine andere oder andere lebende Person, die diese Beziehungen als besitzen.
Mortis causa ist ein lateinischer Ausdruck, der "wegen des Todes" bedeutet und verwendet wird, um sich auf eine Tatsache, ein Recht oder eine Beziehung zu beziehen, die aktiviert wird, wenn eine Person stirbt.
Zusammenhang zwischen Erbschaft und Todesfalle
Die Erbschaft umfasst die Vermögenswerte, Rechte und Pflichten einer Person, die mit ihrem Tod nicht erlischt. Auf diese Weise hat die Übertragung von mortis causa zum Gegenstand der Vererbung.
Arten des Leichentransfers
Es gibt drei Arten von Transfer mortis causa:
- Anwesen: Tritt ein, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten ein Testament verfasst hat, in dem angegeben ist, wen er begünstigen möchte und wie er sein Vermögen verteilen möchte.
- Recht (intestamental)Wenn kein Testament vorliegt, regelt das Gesetz, wie die Übertragung von Todes wegen durchgeführt wird und wen sie betrifft. Das Gesetz geht davon aus, dass der Verstorbene seine nächsten Angehörigen (Witwer, Kinder etc.) begünstigen möchte, weshalb es diese in der Regel als Erben bezeichnet. Wenn keine nahen Verwandten vorhanden sind, sucht das Gesetz nach weiter entfernten Verwandten.
- Gemischt: Es handelt sich um eine Übertragung, bei der ein Teil des Erbes durch Testament und der andere Teil gemäß den Bestimmungen des Gesetzes verteilt wird.
In Spanien haben die Nachkommen (Kinder und Enkel), die Vorfahren (Eltern und andere) und der Witwer / Witwer das Recht auf einen Teil der Erbschaft, unabhängig vom Willen des Verstorbenen. Sie sind Zwangserben und ihr Anteil hängt davon ab, ob es andere Rechtssubjekte gibt oder nicht.
So steht dem Witwer beispielsweise bei Kindern oder anderen Nachkommen ein Drittel des Erbes zu, bei nur Vorfahren hingegen die Hälfte des Erbes.
Erbrecht
Das Erbrecht ist die Rechtsform, die sich mit der Regelung des Schicksals von Rechtsverhältnissen befasst, die der Verstorbene zu Lebzeiten erworben hat.
Unter den erbrechtlichen Zielen ragen insbesondere heraus:
- Bestimmen Sie den Bestimmungsort der Vermögenswerte und Vermögenswerte des Verstorbenen.
- Definieren Sie die Grenzen der Autonomie des Verstorbenen in Bezug auf die Entscheidung über die Verteilung seines Vermögens.
- Legen Sie fest, was die Gültigkeitsanforderungen eines Testaments sind, damit es den Willen des Verstorbenen wirksam widerspiegelt.
- Bestimmen Sie, welche Verfahren für die Verteilung von Vermögenswerten und Verpflichtungen erforderlich sind.