Falsch autonom - Was ist das, Definition und Konzept

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Anonim

Die Scheinselbständigen sind im Sozialversicherungssystem für Selbständige aufgeführt. Obwohl sie als Selbständige gemeldet sind, arbeiten sie jedoch für ein anderes Unternehmen und folgen dessen Anweisungen.

Ein falscher Selbständiger ist daher eine Person, die, obwohl sie als solche bei der Sozialversicherung gemeldet ist, die Arbeit eines Arbeitnehmers ausübt.

In diesem Sinne folgt der Scheinselbständiger den Anordnungen eines Vorgesetzten, hat einen bestimmten Zeitplan und erbringt Dienstleistungen für eine Unternehmensorganisation. Diese Merkmale zeigen, dass der Scheinselbständige seine Arbeit in abhängiger und fremder Weise verrichtet.

Charakteristische Aspekte der Scheinselbständigkeit

Dem Schein-Selbstständigen wird somit eine Reihe von Vorteilen vorenthalten, die Arbeitnehmer haben.

In dieser Zeile können Sie weder die im entsprechenden Tarifvertrag gewährten Rechte in Anspruch nehmen, noch bezahlten Urlaub genießen oder Sonderzahlungen erhalten. Vergessen wir nicht, dass Sie als Selbständiger bei Verlust Ihres Arbeitsplatzes auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.

Nachteilige Aspekte für Scheinselbständige

Das Verhältnis wird nicht durch einen Arbeitsvertrag, sondern durch einen Handelsvertrag geregelt. All dies bedeutet den Verlust einer Reihe von Arbeitnehmerrechten wie: bezahlter Urlaub, Arbeitsgenehmigungen, Zulagen und Arbeitslosengeld.

Da es sich um ein handels- und zivilrechtlich geregeltes Verhältnis handelt, erhält der Scheinselbständige nicht jeden Monat eine Gehaltsabrechnung, sondern ist gezwungen, Rechnungen auszustellen.

Auf steuerlicher Ebene werden die Scheinselbständigen eindeutig geschädigt. Dies liegt daran, dass Sie vierteljährlich die Mehrwertsteuer deklarieren müssen, ohne die entsprechenden persönlichen Einkommensteuerabzüge zu vergessen.

Wie erkennt man einen gefälschten Freelancer?

Obwohl die Zahl der Scheinselbständigen eindeutig illegal ist, gibt es Unternehmen, die sich für diese Formel entscheiden, um Sozialkosten zu sparen.

Um zu wissen, ob es sich wirklich um einen falschen Selbstständigen handelt, der eine echte Arbeit für andere vertuscht, müssen wir auf drei Aspekte achten: dass es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit handelt, die nicht riskant ist und dass ein Abhängigkeits- oder Unterordnungsverhältnis zum Unternehmen besteht.

Daher können die Handelsverträge der Scheinselbständigen von der Arbeitsinspektion für nichtig erklärt werden, wenn die folgenden Umstände nachgewiesen werden:

  • Der Arbeitnehmer erbringt Dienstleistungen innerhalb eines Unternehmens nach den Anweisungen des Arbeitgebers und arbeitet nach ebenfalls vom Unternehmen festgelegten Zeitplänen mit Mitteln, die vom Unternehmen bereitgestellt und von diesem bezahlt werden.
  • Dass der Arbeitnehmer die Steuern und Sozialabgaben zahlt, die einem Selbstständigen entsprechen.

Werden diese Umstände gerichtlich nachgewiesen (vorherige Beschwerde bei der Arbeitsinspektion), muss das Unternehmen den Status des Scheinselbständigen legalisieren. Daher zahlt das Unternehmen die entsprechenden Sozialbeiträge und das (gemäß der Vereinbarung) nicht erhaltene Gehalt. Endet hingegen das Verhältnis zwischen Betrieb und Arbeitnehmer, muss der Betrieb eine Entschädigung zahlen.