Die gemeinsamen Administratoren nehmen ihre Aufgaben individuell mit der Möglichkeit wahr, Entscheidungen zu treffen, ohne die Unterstützung oder Autorisierung der Partner zu benötigen.
Jeder Verwalter übt die Vertretungsbefugnis des Handelsunternehmens allein aus. Dies bedeutet, dass ein einzelner Administrator im Namen des Unternehmens handeln kann, ohne die anderen Administratoren zu benötigen.
Die gemeinsamen Verwalter werden von den Gesellschaftern der Gesellschaft ernannt und erteilen ihr volle Befugnisse.
Merkmale der gemeinsamen Administratoren
Seine zwei Hauptmerkmale sind die folgenden:
- Sie können ohne Zustimmung der anderen Administratoren oder der Partner des Unternehmens Entscheidungen treffen.
- Er hat die volle Freiheit, seine Funktionen auf der Grundlage des Vertrauens auszuüben, das ihm die Partner bei ihrer Wahl entgegenbringen.
Funktionen des gemeinsamen Verwalters
Die Hauptfunktionen des gemeinsamen Administrators sind nachfolgend aufgeführt:
- Sie können eine Schuld unterschreiben, die vom Unternehmen erworben wird.
- Es kann die juristische Person (das Unternehmen) verpflichten, Verträge oder andere Rechtsbewegungen abzuschließen.
- Es ist befugt und befugt, Arbeiter zu entlassen, die berechtigten Gründe aufzudecken und die Gesetze einzuhalten.
- Sie haben Spielraum, um Vermögenswerte des Unternehmens zu verkaufen und zu kaufen, sowohl physische als auch immaterielle.
- Sie können Entscheidungen in Bezug auf arbeitsrechtliche, wirtschaftliche und kommerzielle Aspekte treffen.
Pflichten der Administratoren
Einige seiner Hauptaufgaben sind nachfolgend aufgeführt:
- Führen Sie Ihre Position mit Sorgfalt aus.
- Halten Sie die gesetzlichen und satzungsmäßigen Pflichten ein.
- Führung und Kontrolle des Unternehmens.
- Handeln Sie in gutem Glauben ohne persönliches Interesse an der Entscheidung.
- Führen Sie die Funktion mit Loyalität aus.
- Verschwiegenheitspflicht in Bezug auf Meldungen oder Daten, auf die Sie in Ihrer Funktion Zugriff hatten.
- Sie müssen Interessenkonfliktsituationen vermeiden.
Verantwortung der Administratoren
Alle Verwalter werden gegenüber der Gesellschaft, den Gesellschaftern und den Gläubigern reagieren, wenn sie rechtswidrige Handlungen oder Unterlassungen vorgenommen haben, die der Gesellschaft Schaden zugefügt hätten.