Reservierungen - Was ist das, Definition und Konzept

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Die Rücklagen einer Gesellschaft sind Teil der Eigenmittel der Gesellschaft und sind dadurch gekennzeichnet, dass sie einbehaltene Gewinne sind, also nicht an die Gesellschafter oder Eigentümer dieser Gesellschaft ausgeschüttet werden.

Sie können aber auch aus einer Einlage der Gesellschafter bei der Zeichnung neuer Aktien der Gesellschaft im Rahmen einer Kapitalerhöhung abgeleitet werden. Und schließlich können sie aus der Neubewertung von Vermögenswerten stammen.

Die Rücklagen dienen dem Unternehmen als Teil seiner Finanzierung.

Arten von Reservierungen

Wir können über verschiedene Typen nach ihren Eigenschaften sprechen. Die eine oder andere Art von Reservierung hängt von der Art des Unternehmens ab, über das wir sprechen.

  • Gesetzliche Rücklage: Es ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie ist verpflichtet, diesen Rücklagen einen Teil des Grundkapitals zuzuführen. Dieser muss aus mindestens 20 % des Grundkapitals und hierfür 10 % des Gewinns eines jeden Geschäftsjahres verwendet werden. Die Höhe der Rücklage kann auch durch Erhöhung des Grundkapitals gegen sie oder sogar durch Herabsetzung des Grundkapitals geändert werden. Diese Pflichten sind im Kapitalgesellschaftengesetz geregelt.
  • Freiwillige Reserven: Wie der Name schon sagt, sind sie diejenigen, die bewusst für die Gewinne des Unternehmens gespeichert werden.
  • Sonderreservierungen: Sie sind ebenfalls obligatorisch, stammen aber nicht aus derselben Herkunft. Sie können verschiedene Ursprünge haben:
    • Gesetzliche Reserve. Sie hängen davon ab, was die Satzung der Gesellschaft selbst festlegt.
    • Reserve für fortgeführtes Kapital. Es entsteht bei einer Kapitalherabsetzung zur Rückzahlung der Einlagen an die Gesellschafter.
    • Kulanz vorbehalten. Er wird gebildet, solange der Geschäfts- oder Firmenwert im Vermögenswert vorhanden ist.
    • Reserve für Aktien. Er entsteht durch den Erwerb von Anteilen an der Muttergesellschaft.
  • Rückstellungen für versicherungsmathematische Gewinne und Verluste: Sie dienen der langfristigen Mitarbeitervergütung.
Eigenkapital