Basel III ist das dritte der Baseler Abkommen, das darauf abzielt, Regulierung, Aufsicht und Risikomanagement im Bankensektor zu stärken. Die Basel-III-Leitlinien wurden im Dezember 2010 veröffentlicht.
Basel III soll verbessert werden, um in Situationen, die durch finanzielle und wirtschaftliche Belastungen verursacht werden, effizient und mit Solvenz umzugehen, bewährte Verfahren im Risikomanagement sowie die Transparenz der Abschlüsse der Banken zu verbessern.
Die Highlights von Basel III
Das wichtigste zu berücksichtigende Element ist die Kontrolle des System- oder Ansteckungsrisikos sowie die Bereitstellung von Ressourcen und Reserven auf einer konstanten Basis, sei es ein Zyklus von Wirtschaftswachstum oder von Rezession.
Somit werden durch diese Vereinbarung Maßnahmen zur Mindestgesamtkapitalquote festgelegt, die Tier-I- und Tier-II-Kapital umfasst und 8 % der risikogewichteten Aktiva beträgt, die Abdeckungskoeffizienten vonLiquidität bei denen die liquiden Mittel eines Finanzinstituts einen Wert größer oder gleich den möglichen Mittelabflüssen haben müssen und der Betrag der stabilen Mittel geringer sein muss als der Betrag der verfügbaren Mittel, die Mindestverschuldungsquote, die stabile Finanzierungsquote, die eine objektivere Messung von Kapitalzu- und -abflüssen ermöglicht und zusätzliche Kapitalpuffer entspricht 2,5% der risikogewichteten Aktiva und antizyklische Rückstellungen für mehr Kapital, die je nach Marktkapitalisierung zwischen 0% und 2,5% der risikogewichteten Aktiva variieren.
Weitere wichtige Merkmale sind beispielsweise die Gewichtung der Bilanzsumme der Bank anhand des Risikos zur Berechnung des Eigenkapitalbedarfs. Auf diese Weise wird ein unbesichertes Darlehen in Bezug auf das Risikoniveau zu 100 % gewichtet. Eine deutsche Staatsanleihe wie der Bund wird jedoch mit 0% gewichtet, da sie in Europa als risikoloses Asset schlechthin gilt, da der Zahlungsausfall des deutschen Staates nahezu Null ist.
Darüber hinaus ist die Definition der Mindestverschuldungsquote von entscheidender Bedeutung, da sie einen Schwellenwert von mindestens 3 % festlegt, um ein Gleichgewicht zwischen der Einziehung von Einlagen von Personen durch Unternehmen und der Gewährung von Krediten zu erreichen.