Teilzeitkraft - Was es ist, Definition und Konzept

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Teilzeitkraft - Was es ist, Definition und Konzept
Teilzeitkraft - Was es ist, Definition und Konzept
Anonim

Der Teilzeitbeschäftigte ist jemand, der nicht Vollzeit arbeitet, dh er arbeitet weniger als das, was das Gesetz vorschreibt, was einem vollen Arbeitstag entspricht.

Um richtig zu verstehen, was ein Teilzeitbeschäftigter ist, muss man verstehen, was ein Vollzeitbeschäftigter ist. Vollzeitbeschäftigte sind diejenigen, die die vom Gesetzgeber festgelegte Höchstarbeitszeit haben.

An einem Beispiel wird es besser verständlich: Wenn die Gesetzgebung eine maximale Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche vorsieht, sind Vollzeitbeschäftigte diejenigen, deren Arbeitszeit 40 Stunden pro Woche beträgt. Teilzeitbeschäftigte sind daher diejenigen, deren Arbeitszeit weniger als 40 Stunden pro Woche beträgt. Kurz gesagt können sowohl Personen mit einer Arbeitszeit von 15 Stunden pro Woche als auch Personen mit einer Arbeitszeit von 30 Stunden pro Woche Teilzeitbeschäftigte sein.

Rechte und Pflichten von Teilzeitbeschäftigten

Die Rechte und Pflichten von Teilzeitbeschäftigten entsprechen denen von Vollzeitbeschäftigten. Das heißt, der Teilzeitbeschäftigte darf nicht weniger Rechte oder Pflichten haben als ein Vollzeitbeschäftigter. Mit einer Ausnahme Vergütung.

Normalerweise legen Arbeitsgesetze und Tarifverträge die Entlohnung von Vollzeitbeschäftigten fest. Von hier wird das Entgelt der Teilzeitbeschäftigten bezogen auf ihre Arbeitszeit im Verhältnis zur Vollzeit bezogen.

Arbeitsvertrag

Beispiel für einen Teilzeitjob

Schauen wir uns ein praktisches Beispiel an, in dem der Vollzeit- und der Teilzeitbeschäftigte verglichen werden. Nehmen wir an, das Arbeitsrecht legt fest, dass der Vollzeitarbeitstag 40 Stunden pro Woche beträgt und die Vergütung 1.000 Geldeinheiten beträgt. Darüber hinaus wird der Anspruch der Arbeitnehmer auf zwei jährliche Zulagen und die Verpflichtung zur Anwesenheit am Arbeitsplatz mit maximal 2 monatlichen Abwesenheiten festgelegt. Wir treffen einen Vollzeitarbeiter und einen Arbeiter, der 28 Stunden pro Woche arbeitet.

Sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitbeschäftigte haben unabhängig von ihrem Zustand Anspruch auf zwei Zuschläge und eine arbeitsrechtliche Anwesenheitspflicht. Hinsichtlich der Entlohnung gibt es Unterschiede zwischen den beiden Arbeitnehmern:

  • Vollzeitbeschäftigter: Ihre Arbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche, was 1.000 Geldeinheiten entspricht.
  • Teilzeitkraft: Der Arbeitstag dieses Arbeitnehmers beträgt 28 Stunden pro Woche, was 70 % des Vollzeitarbeitstages entspricht. Dies führt dazu, dass ihre Vergütung 70 % der Vollzeitvergütung entspricht. Da letztere 1.000 Währungseinheiten beträgt, beträgt die des Teilzeitbeschäftigten 700 Währungseinheiten (70 % von 1.000).

Dadurch ist es möglich, dass es Arbeitnehmer gibt, die ein Gehalt haben, das unter dem interprofessionellen Mindestlohn liegt. Diese Situation kann bei Vollzeitbeschäftigten niemals eintreten.