Restriktive Wettbewerbspraktiken

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Restriktive Wettbewerbspraktiken
Restriktive Wettbewerbspraktiken
Anonim

Restriktive Wettbewerbspraktiken sind solche, die den freien Wettbewerb zwischen Marktteilnehmern einschränken oder verhindern.

Restriktive Wettbewerbspraktiken sind für die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes sehr schädlich, da sie effiziente Unternehmen eliminieren, Innovationen reduzieren und Verbraucher ausbeuten. In den allermeisten Ländern der Welt verfügen die Regierungen über Kartellvorschriften, die jede Praxis, die den Wettbewerb in ungerechtfertigter Weise einschränken soll, erkennen und sanktionieren.

In den allermeisten Ländern ist die Wettbewerbsbehörde für die Ermittlung und strafrechtliche Verfolgung von Unternehmen zuständig, die wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen begehen. Im Allgemeinen werden Unternehmen untersucht und es ist erforderlich, dass die Agentur Beweise für die Verletzung vorlegt. Unternehmen ihrerseits können Gegenbeweise vorlegen, die es ihnen ermöglichen, sich gegen den Vorwurf zu wehren.

Wettbewerbswidrige Praktiken in Spanien

Im Fall Spaniens legt das Gesetz 15/2007 fest, welche Praktiken als wettbewerbsbeschränkend gelten und daher verboten sind. Im Folgenden beschreiben wir die wichtigsten wettbewerbswidrigen Praktiken, die vom Gesetz festgelegt wurden:

  • Kollusives Verhalten: Jede Vereinbarung oder abgestimmte Verhaltensweise zwischen Wettbewerbern, die darauf abzielt, den Wettbewerb einzuschränken, ist verboten. So ist es beispielsweise Wettbewerbern untersagt, gemeinsam Preise festzulegen, die produzierte Menge zu begrenzen, den Markt oder die Kunden aufzuteilen usw.
  • Missbrauch einer beherrschenden Stellung: Es ist Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung verboten, diese zu missbrauchen. So ist beispielsweise die unberechtigte Verkaufsverweigerung, das Auferlegen ungerechtfertigter Vertragsbedingungen oder die Einschränkung der Produktion untersagt.
  • Wettbewerbsverfälschung durch unlautere Handlungen: Unlauteres Wettbewerbsverhalten ist verboten. Für diese Verhaltensweisen gibt es eine spezielle Regelung.

Es sollte auch erwähnt werden, dass das Gesetz die Wettbewerbsbehörden ermächtigt, Fusionen oder Übernahmen zu untersuchen und zu verbieten, die den freien Wettbewerb auf dem Markt gefährden könnten.

Die spanische Wettbewerbsbehörde ist die Nationale Markt- und Wettbewerbskommission (CNMC).

Ausnahmen

Das spanische Wettbewerbsrecht sieht die Möglichkeit vor, dass in einigen Fällen wettbewerbsbeschränkendes Verhalten ausgenommen werden kann. So zum Beispiel, wenn das Verhalten aus der Anwendung eines Gesetzes resultiert.