Das Nutzungsrecht ist das Recht, sich etwas zunächst Fremdes anzueignen. Dies ist je nach Nutzung im Zeitablauf und bestimmten rechtlichen Anforderungen der Erwerb eines Vermögenswerts durch dessen Nutzung.
Die Usucapión oder Erwerbs- oder Zwangsverschreibung ist im Zivilrecht eine Möglichkeit, das Vermögen einer Person durch die Ausübung und fortgesetzte Nutzung eines Vermögenswerts über einen längeren Zeitraum und in häuslicher und normaler Weise zu vermehren. Im Allgemeinen handelt es sich um eine ungewöhnliche, aber bekannte Art des Eigentumserwerbs an einem Vermögenswert, wie zum Beispiel Kauf, Schenkung, Abtretung oder Erbschaft.
Dieses Recht stammt aus dem römischen Recht, wo angegeben ist, dass nur der ursprüngliche Besitz, den man als Eigentümer hat, die Wirkung des Erwerbs des Eigentums durch Verjährung hervorrufen kann. Das heißt, der Besitz als Eigentümer ist die erste notwendige Bedingung, die vorgeschrieben werden muss.
Voraussetzungen für das Nutzungsrecht
Damit dieses Recht wirksam sein kann, müssen in der Regel mehrere Umstände vorliegen. Im spanischen Zivilgesetzbuch, basierend auf römischem Recht, wird die Usucapion auf gewöhnliche oder außerordentliche Weise festgestellt:
- gewöhnliche
- Treu und Glauben des Inhabers: Das heißt, es wird nicht mit bösen Geistern und versteckten Lastern gemacht, und dass die Person, von der es das Gute erhielt, der Eigentümer war und es ihm übertragen konnte.
- Rechter Titel: Das Gesetz sagt, dass es ausreicht, das Gute zu übermitteln. Es muss wahr und gültig, nachweisbar sein.
- Berufsbezeichnung: Bei Immobilien wird im Allgemeinen von 10 Jahren ausgegangen, 20, wenn der Eigentümer im Ausland oder im Ausland lebt. Bei beweglichen Sachen 3 Jahre.
- Außerordentlich: Sowohl auf Treu und Glauben des Inhabers als auch auf die faire Behandlung wird verzichtet. Dies kann wiederum sein:
- Öffentlichkeit: Dies ist unabdingbar, da die an einer Übernahme interessierten Personen von diesen Tatsachen keine Kenntnis haben könnten.
- Friedlich: Dass es nicht durch Gewalt oder Einschüchterung erlangt wird.
- Ununterbrochen: Bei Immobilien 30 Jahre und bei beweglichen Sachen 6 Jahre.