Der Tausch ist ein Vertrag, durch den jede der Vertragsparteien verpflichtet ist, eine Sache zu geben, um eine andere zu erhalten. Es ist ein Austausch von Dingen.
Dieser Vertrag ist nicht mit dem Kaufvertrag identisch, da im Kaufvertrag ein Auftragnehmer verpflichtet ist, etwas gegen Geld zu geben.
Beim Tausch wird das eine nicht gegen Geld getauscht, sondern das eine gegen das andere.
Der Tausch besteht in der Übertragung des Eigentums der Sache. Ist eine der Parteien nicht Eigentümer der Sache, kann die andere Partei den Vertrag kündigen, da Sie etwas, das Ihnen nicht gehört, nicht übertragen können.
Swap-Eigenschaften
Die Merkmale des Swaps sind:
- Es handelt sich um einen einvernehmlichen Vertrag. Das heißt, der Tauschvertrag wird zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung gültig und nicht mit der Lieferung der Sache.
- Es handelt sich um einen bilateralen Vertrag. Das heißt, es entstehen Verpflichtungen für beide Parteien.
- Es ist ein belastender Vertrag, er hat eine Gegenleistung, er ist nicht kostenlos.
- Es kann jede beliebige Form haben. Bei Immobilien empfiehlt es sich, diesen Vertrag in einer öffentlichen Urkunde eintragen zu lassen.
Verpflichtungen
Die beiden Hauptpflichten von Auftragnehmer des Tausches sind:
- Auftragnehmer sind zur Lieferung der Sache verpflichtet.
- Gewährleisten Sie, dass die gelieferte Sache kostenlos ist.
Wer kann den Tauschvertrag abschließen?
Alle handlungsfähigen Personen können den Swap-Vertrag abschließen.
Die emanzipierten Minderjährigen werden zwar in der Lage sein, einen Tausch zu tätigen, aber sie benötigen zusätzliche Kapazitäten zum Tausch von Immobilien, Gewerbebetrieben oder anderen Wertgegenständen. Diese Ergänzung wird von Ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten gegeben.
Grundstückstausch für zu bauende Wohnungen
Dieser spezifische Tauschvertrag ist einer der häufigsten in der urbanen Welt.
Diese Art des Austauschs ist der Austausch einer gegenwärtigen Sache (des Loses) gegen eine zukünftige Sache (das zu bauende Werk). Eine der Parteien, der Zessionar des Grundstücks, ist zur Übergabe und zum Bau des Gebäudes verpflichtet.