Die Übertragung unter Lebenden ist die Änderung des Eigentums an einem Vermögenswert oder Recht. Der lateinische Ausdruck inter vivos wird verwendet, da es sich um eine Übertragung eines Gutes zwischen lebenden Menschen handelt.
Eine Übertragung unter Lebenden kann direkt zwischen Personen erfolgen oder wenn beide ordnungsgemäß vertreten sind.
Es ist wichtig, zwischen Übertragungen unter Lebenden und Übertragungen von mortis causa zu unterscheiden. Ein klares Beispiel ist der Unterschied zwischen Schenkung und Erbschaft oder Vermächtnis. Bei der Schenkung erfolgt die Übertragung des Vermögens zwischen lebenden Personen, während bei der Erbschaft oder Vermächtnis der Besitzwechsel erst nach dem Tod des Schenkers erfolgt.
Klassen von Übertragungen unter Lebenden
Transfers zwischen Lebenden können auf zwei Arten erfolgen: beschwerlich und kostenlos.
Beschwerlich: Für den Besitzwechsel der Ware oder Rechte ist eine Gegenleistung zu zahlen. Die Übertragung eines Vermögenswerts oder Rechts führt zur Zahlung einer Steuer (Erbschaftssteuer). Wer die Ware oder Rechte erhält, ist zur Zahlung des Tributs verpflichtet.
Kostenlos: Es gibt keine Gegenleistung für die Übertragung von Vermögenswerten oder Rechten. Der Empfänger muss die Spendensteuer zahlen.
Besteht die Entschädigung in einer Neuübertragung von Waren oder Rechten zu Gunsten des Erstübertragers, stünden wir vor einem Austausch.
Welche Vermögenswerte können unter Lebenden übertragen werden?
Die Vermögenswerte, die unter Lebenden übertragen werden können, sind:
Private Güter:
- Immobilienvermögen und -rechte mit und ohne Gegenleistung (Miete, Nießbrauch, Wohnrecht).
- Lebensversicherungsverträge (Übertrag von Verträgen, Überprüfung der Bezugsrechte).
- Konten und Depots (Verträge zugunsten Dritter, Treuhandverträge, Vereinbarungen bei Gemeinschaftskonten).
- Waren im Ausland.
- Berücksichtigung einer möglichen Ressource durch Sozialhilfe.
- Anspruchsrechte (Vorauszahlung, Verkauf, Insolvenz).
Unternehmensvermögen:
- Klärung von Gesellschaftsverträgen hinsichtlich der Folgen des Erbrechts.
- Steuerliche Folgen der Nachfolgeklauseln.
- Betriebszerstückelung und ihre erbrechtlichen Folgen.
- Beschlagnahme und Überprüfung von Vermögensverwaltungsgesellschaften auf nationaler und internationaler Ebene.