Beitragsorientierter Plan

Der beitragsorientierte Plan ist ein Pensionsplan, bei dem sich das Unternehmen verpflichtet, jedes Jahr Geldbeiträge zugunsten des Arbeitnehmers zu leisten.

Bei einem beitragsorientierten Plan besitzt der Arbeitnehmer in der Regel das Recht auf das angelegte Vermögen und kann die angesparten Mittel bei vorzeitigem Bezug frei beziehen. Aus diesem Grund spricht man von Portabilitätsplänen mit Beitragsprimat, d. h. wenn der Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen beendet, kann er seine Mittel in die Altersversorgung seiner neuen Firma oder in eine private Altersversorgung überweisen.

Bei Pensionierung kann der Mitarbeiter auf angesammelte Mittel zugreifen, aber im Gegensatz zu leistungsorientierten Plänen ist kein Betrag garantiert. Das Anlagerisiko wird vollständig vom Mitarbeiter getragen.

Beispielsweise kann das Unternehmen monatlich 1 % des Gehalts in eine Pensionskasse einzahlen. Der Arbeitnehmer kann auch einen Teil seines Gehalts in diesen Plan einzahlen.

Arten von Beitragsplänen

Hauptsächlich finden wir die folgenden zwei:

  • Direkter beitragsorientierter Plan: Der Mitarbeiter trifft die Anlageentscheidungen, dh er entscheidet, wo sein Geld angelegt wird.
  • Gesponserter beitragsorientierter Plan: Es gibt einen Vermittler, der über die Investitionen entscheidet.

In beiden Fällen trägt der Arbeitnehmer das Risiko.

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