Im Finanzjargon ist ein Inhaber jede natürliche oder juristische Person, die rechtmäßig ein finanzielles Wertpapier oder Wertpapier besitzt. Aus diesem Grund ist sie in der Lage, Entscheidungen darüber durch ihre Veräußerung oder ihren Verkauf am Markt zu treffen.
Aufgrund des Inhabers eines Titels hat jeder Inhaber die Möglichkeit und das Recht, mit ihm über die Suche nach seiner Rentabilität und den entsprechenden Kauf und Verkauf desselben zu entscheiden.
Auf diese Weise wird diese natürliche oder juristische Person formal als rechtmäßiger Eigentümer des betreffenden Wertpapiers angesehen. Daher wird Ihre finanzielle Aktivität in Bezug auf Finanzangelegenheiten durch das bestehende Rechtssystem geschützt und unterstützt. Damit können Sie Ihre verschiedenen Rechte als Eigentümer wahrnehmen.
Daraus folgt, dass die Inhaberbedingung nicht nur die Position bestimmter Wertpapiere in einem Wertpapierportfolio voraussetzt, sondern auch die damit verbundenen Rechte.
Fächer mit Zustand der Gabel
In Anbetracht der Art des im Besitz befindlichen Wertpapiers oder Titels gibt es in der Wirtschaftswissenschaft unterschiedliche Auffassungen zum Begriff des Inhabers.
Auf diese Weise ist es möglich, im Finanzbereich Inhaber verschiedenster Arten von Finanzanlagen wie Optionen, Unternehmensanteile, Staatsanleihen, Wechsel oder Finanzinstrumente oder Wertpapiere wie Schuldscheine oder Schecks (im Zustand von Befürworter in diesen Fällen).
Es wird davon ausgegangen, dass der Inhaber einer Aktie oder ein Aktionär der Eigentümer derselben in dem Zeitraum ist, in dem sie verfügbar ist.
In den Wirtschaftswissenschaften existiert eine weitere Definition für den Begriff des Inhabers, genauer gesagt im Bereich des Rechnungswesens.
In diesem Bereich ist ein Inhaber die Person, die für die Durchführung von Buchhaltungsaufgaben wie die Kontrolle der Buchhaltung eines bestimmten Unternehmens verantwortlich ist. Das heißt, die Person, die gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften für die Buchhaltung des Unternehmens zuständig ist.