Unabhängige Finanzberatungsgesellschaft (EAFI)

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Anonim

Ein unabhängiges Finanzberatungsunternehmen (EAFI) ist ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen (ESI), das zur Erbringung von Finanzberatungsdienstleistungen in Spanien zugelassen ist.

Die Finanzberatung besteht darin, personalisierte Empfehlungen zu allen Arten von Finanzinstrumenten abzugeben und Beratung in Finanzfragen wie Kapitalstrukturierung, Industriestrategie und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Fusionen und Übernahmen anzubieten.

Eigenschaften eines EAFI

Zunächst ist anzumerken, dass die unabhängige Finanzberatungsgesellschaft (EAFI) nicht alleine agieren kann. Sie können Operationen nur im Auftrag Ihrer Kunden ausführen. Daher sind die Befugnisse der Eafi im Vergleich zu denen der Wertpapierfirmen begrenzt.

Darüber hinaus kann Eafi nur Anlagedienstleistungen im Zusammenhang mit Finanzberatung erbringen. Das sind Dienstleistungen, bei denen einem Kunden eine personalisierte Empfehlung zu einem für ihn geeigneten Finanzinstrument gegeben wird.

Hervorzuheben ist die notwendige Individualisierung des Anlagevorschlags aufgrund der persönlichen Umstände des Kunden. Andernfalls würden generische Empfehlungen abgegeben, die nicht in den Rahmen der Anlageberatung fallen würden. Zudem muss die Empfehlung für den Kunden geeignet sein. Mit anderen Worten, es ist notwendig, die finanziellen Kenntnisse, Erfahrungen, finanziellen Verhältnisse und Anlageziele des Kunden zu analysieren, um dann eine Anlageempfehlung nach all diesen Kriterien abzugeben, die sein Anlegerprofil bestimmen. Daher muss Eafi bei jedem ihrer Kunden den Eignungstest, auch MiFID-Test genannt, durchführen.

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Die unabhängige Finanzberatungsgesellschaft wurde mit dem Ziel gegründet, einen spezialisierten Service anzubieten. Grundsätzlich versuchen sie eine Alternative zu Kreditinstituten zu sein, die Wertpapierdienstleistungen erbringen. Darüber hinaus ist es für die Bevollmächtigung einer Eafi zur Erbringung der Beratungsleistung gesetzlich erforderlich, dass die Vorstandsmitglieder einen anerkannten beruflichen Ruf in der Branche haben. Aus diesem Grund ist der Spezialisierungsgrad dieser Art von Unternehmen in der Regel recht hoch.

Arten von Wertpapierdienstleistungsunternehmen

Folgendes ist im Wertpapiermarktgesetz und in RD 217/2008 vom 15. Februar über die Rechtsordnung von Wertpapierdienstleistungsunternehmen geregelt:

  • Wertpapierfirma (SV): Sie sind legitimiert, alle Arten von Wertpapierdienstleistungen anzubieten, sowohl im Auftrag anderer als auch auf eigene Faust.
  • Bildagentur (AV): Sie sind nur berechtigt, für das Konto einer anderen Person zu arbeiten.
  • Portfolioverwaltungsgesellschaft (SGC): Seine Funktionen sind auf die diskretionäre Verwaltung und Beratung von Anlageportfolios beschränkt.
  • Finanzberatungsunternehmen (Eafi): Sie sind ausschließlich zur Erbringung von Finanzberatungsleistungen berechtigt.

Die National Securities Market Commission (CNMV) ist die zuständige Aufsichtsbehörde, die diese Anlageangebotsdienste für Unternehmen und Privatpersonen genehmigt.

Aktivitäten und Dienstleistungen von EAFIs

Unabhängige Finanzberatungsfirmen sind ausschließlich befugt, Finanzberatungsdienstleistungen für Unternehmen und Investoren zu erbringen.

Siehe Vergleich zwischen allen Wertpapierdienstleistungsunternehmen.

Beaufsichtigung der Unabhängigen Finanzberatungsgesellschaft (EAFIs) in Spanien

Gemäß den Vorschriften beaufsichtigt die CNMV alle Unternehmen, die zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen berechtigt sind:

  • Wertpapierdienstleistungsunternehmen.
    • Wertpapierfirma (SV).
    • Bildagentur (AV).
    • Portfolioverwaltungsgesellschaft (SGC).
    • Unabhängige Finanzberatungsgesellschaft (EAFI).
  • Verwaltungsgesellschaften von Organismen für gemeinsame Anlagen (SGIIC).
  • Nationale Kreditinstitute (Wertpapierdienstleister).
  • Ausländische Kreditinstitute (zur Tätigkeit in Spanien zugelassen).

Darüber hinaus kann der Investor in den offiziellen CNMV-Aufzeichnungen überprüfen, welche Eafi wirklich autorisiert ist.