Portfolioverwaltungsgesellschaft (SGC)

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Portfolioverwaltungsgesellschaft (SGC)
Portfolioverwaltungsgesellschaft (SGC)
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Eine Portfolioverwaltungsgesellschaft (SGC) ist eine Wertpapierdienstleistungsgesellschaft (ESI), die befugt ist, ihren Kunden in Spanien Anlageportfolioverwaltungsdienste anzubieten.

Zunächst ist festzuhalten, dass eine Vermögensverwaltungsgesellschaft nicht auf eigene Rechnung handeln kann. Sie können Operationen nur im Auftrag ihrer Kunden durchführen. Daher sind die Befugnisse der Portfolioverwaltungsgesellschaft im Vergleich zu denen von Broker-Dealern eingeschränkt.

Darüber hinaus kann das SGC nur Wertpapierdienstleistungen in Bezug auf Vermögensverwaltung, Anlageportfolioverwaltung und Finanzberatung erbringen. Bei der Vermögensverwaltung delegiert der Anleger seine eigenen Befugnisse an die Gesellschaft, die die Anlageentscheidungen über sein Vermögen trifft. Bei der Beratung trifft der Anleger selbst die endgültige Entscheidung über die vorgeschlagenen Wertpapiere und sonstigen Finanzanlagen, wie zum Beispiel strukturierte Produkte.

Vermögensverwaltungsgesellschaften werden mit dem Ziel gegründet, einen spezialisierten Service anzubieten. Grundsätzlich versuchen sie eine Alternative zu Kreditinstituten zu sein, die Wertpapierdienstleistungen erbringen. Darüber hinaus ist es für die Zulassung eines SGC für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen gesetzlich vorgeschrieben, dass die Mitglieder des Managements einen anerkannten beruflichen Ruf in der Branche besitzen. Aus diesem Grund ist der Spezialisierungsgrad dieser Art von Unternehmen in der Regel recht hoch.

Beaufsichtigung von Vermögensverwaltungsgesellschaften (SGC) in Spanien

Die CNMV beaufsichtigt laut Reglement all diejenigen autorisierte Stellen zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen:

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  • Wertpapierdienstleistungsunternehmen.
    • Wertpapierfirma (SV).
    • Bildagentur (AV).
    • Portfolioverwaltungsgesellschaft (SGC).
  • Verwaltungsgesellschaften von Organismen für gemeinsame Anlagen (SGIIC).
  • Nationale Kreditinstitute (Wertpapierdienstleister).
  • Ausländische Kreditinstitute (zur Tätigkeit in Spanien zugelassen).

Darüber hinaus kann der Anleger in den amtlichen Registern der CNMV einsehen, welche Portfolioverwaltungsgesellschaften tatsächlich zugelassen sind. Die National Securities Market Commission (CNMV) ist die zuständige Aufsichtsbehörde, die diese Anlageangebotsdienste für Unternehmen und Privatpersonen genehmigt.

Nach dem spanischen Rechtsrahmen fallen EAFs, früher bekannt als EAFI (Finanzberatungsfirmen), nicht in den Kreis der Wertpapierdienstleistungsunternehmen.

Arten von Wertpapierdienstleistungsunternehmen

Folgendes ist im Wertpapiermarktgesetz und in RD 217/2008 vom 15. Februar über die Rechtsordnung von Wertpapierdienstleistungsunternehmen geregelt:

  • Wertpapierfirma (SV): Sie sind legitimiert, alle Arten von Wertpapierdienstleistungen anzubieten, sowohl im Auftrag anderer als auch auf eigene Faust.
  • Bildagentur (AV): Sie sind nur berechtigt, für das Konto einer anderen Person zu arbeiten.
  • Portfolioverwaltungsgesellschaft (SGC): Seine Funktionen sind auf die diskretionäre Verwaltung und Beratung von Anlageportfolios beschränkt.

Vertreter der Vermögensverwaltungsgesellschaften

Vermögensverwaltungsgesellschaften können ihre Tätigkeit über den Hauptsitz oder über Zweigniederlassungen ausüben. Darüber hinaus haben sie die Möglichkeit, Vertreter mit der Vermarktung der Dienstleistungen des SGC zu bevollmächtigen. Diese Vertreter unterhalten eine Geschäftsbeziehung mit dem SGC. Mit anderen Worten, die Vertreter sind keine Angestellten des SGC, sondern erbringen bestimmte Dienstleistungen gegen eine variable Vergütung oder Provision. Die Zahlungen erfolgen mit Rechnungen, nicht über eine Gehaltsabrechnung.

Andererseits sind die Vertreter nicht berechtigt, alle Leistungen des GSC zu erbringen. Sie dürfen in keinem Fall in eigenem Namen handeln, sondern alle ihre Tätigkeiten werden im Namen und Auftrag der Vermögensverwaltungsgesellschaft ausgeübt.

Die folgende Tabelle zeigt die Tätigkeiten und Dienstleistungen, die in jedem Fall von der CMS (Zentrale und Niederlassungen) durchgeführt werden müssen, deren Vertreter bevollmächtigt werden können:

Aktivitäten und Dienstleistungen (SV)Autorisierte Repräsentanten
Finanzberatung für Unternehmen und InvestorenJa
Diskretionäre PortfolioverwaltungNicht