Der Rechnungshof stellte am 22. Juli fest, dass in den Jahren 2014 und 2015 noch 30.000 Verstorbene eine Rente bezogen. Manche Zahlen sind beängstigend, wenn man sie sich nur vorstellt, konkret bedeuteten sie 25 Millionen Euro pro Monat und 300 Millionen pro Jahr. Historische Daten zu Todesfällen von 1989 bis Oktober 2015 wurden verrechnet, und das Gericht trug 29.321 verstorbene Rentner bei.
Der Gerichtshof spricht von dem hohen Fehlergrad des INE (National Institute of Statistics), der für die Identifizierung der Verstorbenen zuständigen Stelle und mit ihnen ihre jeweiligen Renten. Dieser Gerichtshof leitet auch eine direkte Mitteilung an die Finanzinstitute ein, mit dem Ziel, dass sie die Erfahrung oder den Tod von Rentnern mit größerer Aufmerksamkeit durchführen und kontrollieren.
Das Nationale Institut für Soziale Sicherheit (INSS) bezweifelt die Authentizität der Daten und ist auch der Ansicht, dass die erhaltenen Daten überprüft werden sollten. Er spricht von einem möglichen Vervielfältigungsfehler, weil er beim Überqueren der Daten der Rentenbezüger festgestellt hat, dass nur die Daten des Personalausweises des vermeintlichen Verstorbenen übereinstimmen.
Damit nicht zufrieden, zweifelt die Aufsichtsbehörde an den Kriterien der Sozialversicherung, um die Computerüberquerung durchzuführen. "Das INSS hat keine Kontrolle der Erfahrung der Rentenempfänger eingerichtet, und die Finanzinstitute, die an der Zahlung der Renten beteiligt sind, führen eine solche Kontrolle nicht systematisch durch", betonte der Gerichtshof.
Die Sozialversicherung verteidigt sich mit dem Hinweis, dass "Justice" ein seit 2014 eingesetztes Computerprogramm zur Aufdeckung von Todesfällen ist. Bei diesem Verfahren ist die Fehlerquote minimal. Auf den Vorschlag des Rechnungshofs zu einer manuellen Kontrolle der Rentner durch das INSS reagiert er mit der Behauptung, dass es 1,2 Millionen Menschen im Alter von 85 Jahren oder älter gibt, die dieser Gruppe ernsthaft schaden würden, wenn diese Kontrollen von Angesicht zu Angesicht durchgeführt würden.
Die Nachricht kommt zu einem heiklen Zeitpunkt für die Sozialversicherung, das Rentensystem ist in großer Gefahr. Das fortgeschrittene Alter der Bevölkerung und die zusätzliche Arbeitslosigkeit machen die Einstellung einer privaten Altersvorsorge notwendig.