Vorsorgemaßnahmen (Strafprozess)

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Vorsorgemaßnahmen (Strafprozess)
Vorsorgemaßnahmen (Strafprozess)
Anonim

Vorsorgemaßnahmen sind vorläufige Beschlüsse, die darauf abzielen, die Einhaltung einer möglichen Verurteilung zu gewährleisten und bestimmte Verfassungsgüter zu schützen oder den Schutz des Opfers zu suchen.

Da das Strafverfahren recht langwierig ist und die Ermittlungsphase lang ist, könnte die zu ermittelnde Person verschiedene Handlungen vornehmen, die eine wirksame Vollstreckung der hypothetischen Verurteilung unmöglich machen würden.

Diese Maßnahmen werden im Verfahren wegen einer schweren Straftat getroffen, wenn die Gefahr der Flucht oder die persönliche oder familiäre Verschleierung des Angeklagten wahrscheinlich ist.

Merkmale von Vorsorgemaßnahmen in Strafverfahren

Die Hauptmerkmale der Vorsichtsmaßnahmen im Strafprozess sind folgende:

  • Instrumentalität: Vorsorgliche Maßnahmen sind ein Mittel, um den Zweck des Strafverfahrens, nämlich die Vollstreckung der Strafe, zu erreichen. Sie müssen gleichzeitig mit dem Prozess enden.
  • Homogenität: Sie müssen ausschließlich dafür geeignet sein, das vor Gericht angestrebte Ziel zu erreichen.
  • Verhältnismäßigkeit: Die vorsorglichen Maßnahmen müssen mit der Zielsetzung des Gerichtsverfahrens korrelieren, in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Ergebnis stehen, um eine unnötige Einschränkung der Rechte der Gegenpartei zu vermeiden.
  • Zuständigkeit: Sie können nur vom zuständigen Gericht erlassen werden, mit Ausnahme der sehr provisorischen Maßnahmen, die von der Polizei getroffen werden können. Zum Beispiel Polizeigewahrsam.
  • Vorläufigkeit: Die Vorsichtsmaßnahmen sind vorübergehend, vorläufig und können geändert werden. Sie können höchstens so lange dauern, wie das Strafverfahren dauert.

Arten von Vorsorgemaßnahmen in Strafverfahren

Unter Berücksichtigung verfassungsrechtlich geschützter Vermögenswerte lassen sie sich wie folgt klassifizieren:

  1. Diejenigen, die versuchen, die Fakten aufzuklären.
  2. Gezielt auf die Vormundschaft des Opfers.
  3. Ziel ist es, die Gefahr einer kriminellen Wiederholung zu vermeiden.

Bezüglich der persönlichen Vorsichtsmaßnahmen sind dies:

  1. Haft.
  2. Vorläufige Freigabe.
  3. Provisorisches Gefängnis.

Haft

Vorsichtsmaßnahme persönlicher und sehr vorläufiger Natur, die von Justiz-, Polizei- und sogar privaten Behörden ergriffen werden kann. Es geht darum, das Recht der untersuchten Person auf Freiheit zu beschränken, über die Straftat zu entscheiden. Die maximale Haftdauer beträgt 72 Stunden.

Damit die Haft vereinbart werden kann, muss Folgendes eingehalten werden:

  • Ermittlungen: Es muss ein Ermittlungstitel (Verurteilung, Trotz, Anklage oder Beteiligung an einer Straftat) vorliegen.
  • Leckagegefahr.

Provisorisches Gefängnis

Es handelt sich um eine persönliche Vorsichtsmaßnahme, die das Recht auf Freiheit der Person einschränkt, gegen die wegen der Begehung einer schweren Straftat im Gefängnis ermittelt wird.

Damit eine vorläufige Haft vereinbart werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ausreichende Wahrscheinlichkeit, um die strafrechtliche Verantwortlichkeit der untersuchten Person für wahrscheinlich zu halten.
  • Gefahr der kriminellen Wiederholung.
  • Gefahr der Manipulation von Beweismitteln.
  • Straftaten, die mit mehr als 2 Jahren Gefängnis bestraft werden.
  • Leckagegefahr.

Vorläufige Freigabe

Es handelt sich um eine persönliche Vorsichtsmaßnahme, die das Recht der untersuchten Person auf Freiheit einschränkt, aber es ist nicht angemessen, die Internierung im Gefängnis anzuordnen. Dies bedeutet, dass diese Person verpflichtet ist, an den vom Gericht bestimmten Tagen zu erscheinen.