Europäischer Bankenausschuss (CBE)

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Europäischer Bankenausschuss (CBE)
Europäischer Bankenausschuss (CBE)
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Der European Banking Committee ist eine Expertengruppe, die die Europäische Gemeinschaft in Fragen der Tätigkeit und Umsetzung von Regulierungen für den Bankensektor berät und unterstützt.

Der European Banking Committee (CBE) wurde am 5. November 2003 durch Beschluss der Europäischen Gemeinschaft (Kommissionsbeschluss 2004/10 / EG) geschaffen und am 13. April 2005 voll funktionsfähig.

Das CBE wird von der Europäischen Kommission (EC) betrieben. Ein Vertreter der Europäischen Kommission leitet ihre Sitzungen, die drei- bis viermal im Jahr stattfinden.

Ziel des CBE

Das Ziel der CBE besteht darin, die EG in Bezug auf den Bankensektor in der Europäischen Union zu beraten. Seine Funktionen umfassen:

  • Vorbereitung der europäischen Bankengesetzgebung.
  • Beratung der EK in Fragen des europäischen Bankensektors.
  • Abgabe von Stellungnahmen zu den der Kommission vorgelegten Vorschlägen.
  • Unterstützung der EG bei der Anwendung der Bankvorschriften in der EU.

Komposition

Die CBE setzt sich aus folgenden Agenten zusammen:

  • Hohe Vertreter der Mitgliedsländer der Europäischen Union. Dies sind in der Regel Finanzminister.
  • Beobachter der Europäischen Zentralbank, der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde sowie aus Ländern der Europäischen Freihandelszone.
  • Der EK steht es frei, weitere Sachverständige einzuladen, wenn sie dies für angemessen hält.

Normativ

Die wichtigsten Normen, die das Handeln der CBE regeln, sind die folgenden:

  • Beschluss 2004/10/EG der Europäischen Kommission vom 5. November 2003 zur Gründung des Europäischen Bankenausschusses.
  • Richtlinie 2005/1 / EG des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom 9. März 2005 zur Änderung der Richtlinien 73/239 / EWG, 85/611 / EWG, 91/675 / EWG, 92/49 / EWG und 93/ 6 / EWG des Rates und Richtlinien 94/19 / EG, 98/78 / EG, 2000/12 / EG, 2001/34 / EG, 2002/83/EG und 2002/87 / EG.