Unterschlagung - Was es ist, Definition und Konzept

Unterschlagung oder Unterschlagung ist ein Verbrechen, das Behörden und Beamte in Ausübung ihrer Pflichten begehen können. Dies geschieht, wenn diese Beamten in ihrer Eigenschaft als Verwahrer öffentlicher Mittel Gelder für private oder private Zwecke umleiten.

Wenn es zu einer Veruntreuung kommt, sind wir daher mit einem Verbrechen der Veruntreuung konfrontiert. Das grundlegende Merkmal ist jedoch, dass diese Straftat von einem Beamten oder einer hohen Position begangen werden muss.

Arten der Unterschlagung

Man kann zwischen zwei Hauptarten der Unterschlagung unterscheiden. In beiden muss böswilliges Verhalten vorliegen.

  1. Unterschlagung oder Unterschlagung: Der mit der Verwaltung öffentlicher Mittel betraute Beamte oder die Behörde verwendet sie in seinem persönlichen Interesse und integriert sie in sein Vermögen.
  2. Unterschlagung oder Missbrauch: Der Beamte macht sich die von ihm verwalteten Ressourcen nicht zu eigen, sondern verwendet sie für einen anderen Zweck als den, für den sie verwendet werden sollten.

Unsachgemäße Unterschlagung

Personen können unter folgenden Umständen ein Verbrechen der Unterschlagung oder Unterschlagung begehen:

  • Für den Fall, dass sie für Gelder, Einnahmen oder Wirkungen der öffentlichen Verwaltungen verantwortlich sind.
  • Wenn sie rechtlich als Verwahrstellen von Geldern oder öffentlichen Geldern bezeichnet werden.
  • Wenn es sich um Verwalter oder Verwahrer von Geldern oder Vermögensgegenständen handelt, die von der öffentlichen Hand beschlagnahmt, beschlagnahmt oder hinterlegt wurden, auch wenn sie natürlichen Personen gehören.

Das Verbrechen der Unterschlagung im spanischen Strafgesetzbuch

Die spanische Gesetzgebung beschreibt durch Artikel 432 des Strafgesetzbuches und folgende die Art des Verhaltens, die Personen, die die Straftat begehen können, sowie die verschiedenen damit verbundenen Strafen.

Die verschiedenen Arten von Strafen werden ebenfalls festgelegt, einschließlich des abgeschwächten Subtyps und des verschärften Subtyps:

  • Abgeblendeter Untertyp: Liegt der wirtschaftliche Wert des Diebes unter 4.000 Euro, werden Geldstrafen von 2 bis 4 Monaten, Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis 3 Jahren sowie die Aussetzung des Arbeitsverhältnisses und des öffentlichen Amtes für höchstens 3 Jahre verhängt.
  • Verschärfte Subtypen: Die Strafen, die sie tragen, sind 4 bis 8 Jahre Gefängnis und der absolute Ausschluss von 10 bis 20 Jahren. Es gibt drei verschärfte Subtypen:
    1. Wenn die Veruntreuung besonders schwerwiegend ist, unter Berücksichtigung des Wertes der gestohlenen Beträge und der durch den öffentlichen Dienst verursachten Schäden oder Behinderungen.
    2. Wenn das veruntreute Objekt für historisch oder künstlerisch interessant erklärt wurde.
    3. Als die Gelder dazu bestimmt waren, ein öffentliches Unglück zu lindern.

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