Wenn Sie noch Zweifel an der maximalen Altersrente im Jahr 2019 und der Mindestrente für die soziale Sicherheit in Spanien haben, sagen wir Ihnen alles, was Sie wissen müssen und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um den Höchstbetrag zu erhalten.
Wie viele wissen, betreffen Renten Millionen von Menschen in Spanien. Allein im Monat Juli wurden nach Angaben der Sozialversicherung mehr als 6 Millionen Altersrenten mit durchschnittlich 1.138,75 Euro gezahlt. Es ist jedoch ein Thema, das nicht nur die jetzigen Rentner, sondern auch die zukünftigen Rentnerinnen und Rentner interessieren sollte, trotz allem, was Sie vielleicht denken, daher ist es notwendig, gut informiert zu bleiben.
Mindestrente in Spanien 2019
Ab 65 Jahren:
Personen, die in Spanien im Alter von 65 Jahren oder älter in Rente gehen, können eine Mindestrente von 11.701,20 Euro pro Jahr erhalten, wenn sie einen unterhaltsberechtigten Ehepartner haben. Diese würde sich in 14 Zahlungen von 835,80 Euro pro Monat aufteilen.
Bei einem nicht unterhaltsberechtigten Ehegatten beträgt der Mindestbetrag 9.000,60 Euro pro Jahr, das entspricht 642,90 Euro pro Monat.
Hat der Rentner keinen Ehegatten, wird ihm eine Mindestrente von 9.483,60 Euro pro Jahr oder praktisch 677,40 Euro pro Monat zugewiesen.
Pensionierung ab 65 Jahren mit Behinderung:
Wenn die Person mit einer anerkannten dauernden Erwerbsunfähigkeit ab dem 65. Lebensjahr in Rente geht, kann eine Mindestrente von 17.551,80 Euro pro Jahr (1.253,70 Euro pro Monat) bezogen werden, wenn ein unterhaltsberechtigter Ehepartner vorhanden ist.
Wenn Sie einen nicht unterhaltsberechtigten Ehepartner haben, erhält der Inhaber einen Mindestbetrag von 13.501,60 Euro pro Jahr (964,40 Euro pro Monat).
Wenn Sie keinen Ehepartner haben, beträgt die jährliche Mindestrente 14.225,40 Euro, das sind 1.016,10 Euro pro Monat.
Wenn die Person unter 65 Jahre alt ist
Wenn Sie das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und eine vorzeitige Pensionierung vorliegt, wird bei einem unterhaltsberechtigten Ehegatten eine Mindestaltersrente von 10.970,40 Euro pro Jahr festgesetzt. Dies entspricht einem monatlichen Betrag von 783,6 Euro mit zwei außerordentlichen Zahlungen.
Hat der Rentner einen Ehegatten, ist aber nicht unterhaltsberechtigt, kann er eine Mindestaltersrente von 8.386,00 Euro pro Jahr, also 599 Euro pro Monat, beziehen.
Wenn Sie keinen Ehepartner haben, erhält der Rentner eine Mindestrente von 8.871,80 Euro pro Jahr (633,70 Euro pro Monat).
Maximale Altersrente in Spanien im Jahr 2019
Das Gesetz sieht eine maximale Altersrente im Jahr 2019 von 2.659,41 Euro monatlich in 14 Zahlungen (37.231,74 Euro pro Jahr) vor.
Es ist bemerkenswert, dass die maximale spanische Rente andere Länder nicht beneiden kann. Tatsächlich ist es die zweitgrößte in Europa, Sie können die VidaCaixa-Grafik sehen.
Voraussetzungen für den Zugang zur Höchstrente
Sie sollten bereits wissen, dass die maximale Rente nur erreicht werden kann, wenn unsere Beitragsgrundlage hoch genug ist, so dass bei der Berechnung der reglementarischen Bemessungsgrundlage, die unsere Rente begründen wird, auch eine Altersrente sehr hoch ausfällt.
Es ist wichtig zu bedenken, dass sich die Höchstrente auf eine Obergrenze bezieht und nicht auf einen Betrag, der an sich, beispielsweise aufgrund des Alters oder des Beitrags, erreicht werden kann.
Die maximale Altersrente ist immer ein Bruttobetrag, den Sie ansonsten von Ihrem persönlichen Einkommensteuerabzug abziehen müssten. Diese Daten sind sehr wichtig, damit wir später bei der Abfrage unserer Bankbewegungen keine bösen Überraschungen erleben.
Höchstrente für 2020 in Spanien
Für das Jahr 2020 gibt es noch keine maximale Altersrente. Vielleicht möchten Sie jedoch wissen, wie viele Jahre Sie 2020 Beiträge einzahlen müssen, um 100 % Ihrer Rente zu erhalten.
Für das nächste Jahr müssen Sie 36 Beitragsjahre angesammelt haben, um 100 % Ihrer gesetzlichen Grundlage nutzen zu können.
So berechnen Sie es:
- Finden Sie heraus, was Ihre Beitragsgrundlagen sind.
- Wenden Sie sie auf den Referenzzeitraum an, um Ihre Regulierungsgrundlage zu berechnen. Für das aktuelle Datum ist der Bezugszeitraum die 22 Jahre vor Ihrer Beendigung des Arbeitsverhältnisses (oder in jedem Fall der Tag, an dem Sie den Ruhestand beantragen, wenn seit dem Ende Ihrer Arbeitstätigkeit mehr als drei Monate vergangen sind). Sie müssen ihn berechnen, indem Sie nacheinander die Beitragsgrundlagen der 264 Monate addieren, die in den 22 Jahren des Bezugszeitraums enthalten sind.
- Nachdem Sie die 264 Beitragsgrundlagen addiert haben (das ist eine hohe Zahl), teilen Sie das Ergebnis durch 308. Dieses Ergebnis ist Ihre Regulierungsgrundlage.
Die Berechnung Ihrer regulatorischen Grundlage hilft Ihnen zu wissen, ob Sie Ihren Ruhestand zu 100 % beziehen können, wenn Sie mindestens 35 Jahre und ein halbes Jahr alt sind. Es ist wichtig zu beachten, dass der Nettobetrag nach Abzug des Einkommensteuerabzugs berechnet wird.