Versichert - Was ist das, Definition und Konzept

Als Versicherter bezeichnet man die natürlichen oder juristischen Personen, die als Inhaber von Versicherungsverträgen oder Policen auftreten. Durch diesen Schutz machen sie sich keine Sorgen über mögliche Schäden an ihrem Eigentum oder sogar ihrer Integrität gegen eine Gebühr oder Prämie an eine Versicherungsgesellschaft.

Auf diese Weise ist der Versicherte die Person, die in den Fällen, die sein Versicherungsvertrag umfasst, die Entschädigung oder Entschädigung erhält, da er Eigentümer des beschädigten oder verlorenen Gegenstands ist. Bei Lebensversicherungen ist ein vom Versicherten benannter Dritter für den Einzug des Geldbetrages verantwortlich.

Merkmale des Versicherten

Wie bei diesen Vertragsarten üblich, ist die versicherte Person derjenige, der normalerweise das Risiko der Police trägt und insbesondere für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Abschluss der Versicherung verantwortlich ist.

In diesem Sinne kann es vorkommen, dass der Versicherungsnehmer (auch Versicherungsnehmer genannt) eine andere Person als der Versicherte selbst ist. Schließt beispielsweise ein Vater für seinen Sohn eine Kfz-Versicherung ab, ist der Erste der Versicherungsnehmer und der Zweite der Versicherte, da er das Risiko bei einem Unfall oder einer Beschädigung des Autos trägt.

Es gibt Fälle, in denen der Versicherte unbedingt eine natürliche Person sein muss, beispielsweise bei Versicherungen, die persönliche Risiken abdecken; das heißt, Unfall- oder Lebensversicherung. Bei den übrigen Modalitäten, die sich hauptsächlich auf Haftpflicht- oder Beteiligungsverträge beziehen, ist es möglich, dass der Versicherte die Rechtsform einer juristischen Person hat.

Pflichten des Versicherten

Als Gegenleistung für den selbstverständlichen Schutz, den der Besitz einer Versicherungspolice bietet, übernimmt der Versicherte die Verpflichtung, die vom Versicherungsunternehmen verlangten Raten oder Prämien regelmäßig zu zahlen, indem er sich vor Abschluss der Versicherung einer Prüfung oder Risikoberechnung unterzieht.

Alternativ muss der Versicherte auch andere Anforderungen erfüllen, wie beispielsweise den Verlust oder die Beschädigung des geschützten Elements, den erlittenen Schaden und alle anderen damit verbundenen Umstände an das Unternehmen zu melden. Ein Beispiel für letztere sind Unfallberichte, Dokumente, die den Schaden eines Fahrzeugs bei einem Unfall erläutern.