Beitragsunabhängige Rente - Was ist das, Definition und Konzept

Die beitragsunabhängige Rente ist eine wirtschaftliche Leistung, die darauf abzielt, die Situation einer Person wegen fehlendem Einkommen für ihren Lebensunterhalt auszugleichen.

Diese Leistung wird Personen gewährt, die sich in einer Notlage befinden, in der sie nicht über ausreichende Mittel für den eigenen Lebensunterhalt verfügen, ohne die Beitragsvoraussetzungen erfüllen zu müssen, die für den Bezug einer beitragspflichtigen Leistung zu erfüllen wären.

In Spanien ist es gesetzlich definiert, wenn davon ausgegangen wird, dass die Einkünfte nicht ausreichend sind und man daher Anspruch auf eine beitragsfreie Rente hat. Dieser Betrag wird jedes Jahr aktualisiert.

Rentenarten

Es gibt zwei Hauptarten der beitragsunabhängigen Rente:

Behinderung: Diese Leistung wird einer Person gewährt, die eine Behinderung hat und nicht arbeiten kann. Sie müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Zwischen 18 und 65 Jahre alt sein.
  • Aufenthalt auf spanischem Territorium.
  • Eine Behinderung oder chronische Krankheit von mindestens 65 % haben.
  • Fehlendes ausreichendes Einkommen (gesetzlich vorgeschriebener Betrag).
  • Sie haben eine anerkannte dauerhafte Behinderung.

Pensionierung: Diese Leistung wird einer Person gewährt, die das in Spanien vorgeschriebene Rentenalter (65 Jahre) erreicht hat und die Voraussetzungen für den Bezug der beitragspflichtigen Altersleistung nicht erfüllt.

Wer ist für die Verwaltung der beitragsunabhängigen Rente zuständig?

In Spanien liegt die Zuständigkeit beim Staat, die Verwaltung dieser beitragsunabhängigen Renten wird jedoch den zuständigen Stellen jeder Autonomen Gemeinschaft übertragen.

Inkompatibilitäten

Es gibt bestimmte Unvereinbarkeiten, die es Ihnen nicht ermöglichen, die beitragsunabhängige Rente in Anspruch zu nehmen:

  • Die beitragsunabhängige Alters- und Invalidenrente ist unvereinbar mit Sozialrenten und mit Zuschüssen zur Sicherung des Mindesteinkommens und der Hilfe Dritter.
  • Die beitragsunabhängige Invalidenrente ist bis zu einer gesetzlich festgelegten Grenze nicht mit dem Arbeitsentgelt vereinbar. Das heißt, wenn das Gehalt unter der vom Staat festgelegten Grenze liegt, kann die beitragsunabhängige Invalidenrente gleichzeitig mit diesem Gehalt bezogen werden.

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