Vertrag von Amsterdam - Was ist das, Definition und Konzept

Inhaltsverzeichnis:

Vertrag von Amsterdam - Was ist das, Definition und Konzept
Vertrag von Amsterdam - Was ist das, Definition und Konzept
Anonim

Der Vertrag von Amsterdam ist eine Revision des Vertrags von Maastricht, der zur neuen grundlegenden Rechtsverordnung der Europäischen Union wurde.

Der Vertrag von Amsterdam wurde am 16. und 17. Juni 1997 vom Europäischen Rat angenommen. Es wurde am 2. Oktober 1997 in Amsterdam (Hauptstadt der Niederlande) unterzeichnet und trat am 1. Mai 1999 nach Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten in Kraft.

Ziele des Vertrags

Das Hauptziel des Vertrags bestand darin, der Europäischen Union die notwendigen institutionellen Kapazitäten zur Verfügung zu stellen, um auf neue Herausforderungen wie die Globalisierung und die Auswirkungen auf Wirtschaft und Beschäftigung, die Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität usw.

Bemerkenswerte Änderungen am Vertrag von Amsterdam

Im Folgenden beschreiben wir einige der bemerkenswertesten Änderungen, die der Vertrag eingeführt hat.

  • Job: Es wurde eine Vereinbarung zur Planung, Koordinierung und Aktivierung gemeinsamer Maßnahmen zur Schaffung von Arbeit getroffen, die von der Europäischen Investitionsbank (EIB) finanziert werden.
  • Freizügigkeit der Bürger: Grenzkontrollen wurden schrittweise reduziert.
  • Justiz und Sicherheit: Die Mittel zur Gewährleistung der Sicherheit wurden durch Europol (eine Organisation, die die Polizeidienststellen der EU-Länder integriert) gestärkt, sowie die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen, die gemeinsame Terrorismusbekämpfung und gemeinsame Treffen der Einwanderungspolitik gefördert.
  • Menschenrechte: Der Ministerrat wurde ermächtigt, das Stimmrecht desjenigen Mitgliedstaats auszusetzen, der die Menschenrechte ernsthaft oder dauerhaft verletzt.

Struktur des Amsterdamer Vertrags

Der Vertrag von Amsterdam besteht aus drei Teilen, einem Anhang und dreizehn Protokollen. Nachfolgend beschreiben wir kurz den Hauptinhalt.

  • Erster Teil: Er enthält die inhaltlichen Änderungen und umfasst fünf Artikel mit den Änderungen des EU-Vertrags und der Gründungsverträge.
  • Zweiter Teil: er verweist auf die Vereinfachung der Gründungsverträge.
  • Dritter Teil: er bezieht sich auf die Neunummerierung der Vertragsbestimmungen sowie auf die Ratifizierung und das Inkrafttreten.