Klausel - Was ist das, Definition und Konzept

Eine Klausel ist eine Bestimmung, die in einen Vertrag aller Art aufgenommen wird, wobei die Parteien diese Klauseln innerhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen frei aushandeln können.

Die Klauseln, die einen Vertrag bilden, der zum Zeitpunkt der Annahme der Bedingungen zwei Parteien bindet, unterliegen dem Grundsatz der Willensautonomie.

Dieses Prinzip bedeutet, dass die Parteien die Klauseln, die ihr Vertragsverhältnis bilden, frei vereinbaren oder aushandeln können. Aber auch bei vollständiger und ausdrücklicher Zustimmung beider Parteien können nicht alle Klauseln gültig sein.

Wäre zum Beispiel ein Sklavereivertrag gültig? Wenn die beiden Personen den Klauseln zustimmen, könnte man nach dem Grundsatz der Willensautonomie sagen, dass sie gültig wären. Auf der anderen Seite ist dies ein Fehler, damit die Klauseln eines Vertrages, um gültig zu sein, der Rechtsordnung entsprechen und nicht gegen Gesetze verstoßen dürfen, so dass im Beispiel der Vertrag null und nichtig wäre, da Sklaverei verboten ist und Es verstößt gegen die geltenden Vorschriften.

Diese Bestimmung hat nicht dieselbe Bedeutung oder denselben Wert wie eine normative Bestimmung. Diese Bestimmung, die als Klausel bezeichnet wird, wird in private Verträge aufgenommen und ist nur zwischen den Parteien, die den Vertrag unterzeichnen, wirksam. Andererseits sind die normativen Bestimmungen Verpflichtungen, die in einem Gesetz, einer Verfassung oder einer Verordnung enthalten sind und für alle in ihren Geltungsbereich fallenden Personen zwingend sind.

Obwohl Klauseln Bestimmungen sind, die in privaten Verträgen weit verbreitet sind, können sie auch in Testamenten aufgenommen werden.

Obwohl diese Klauseln einen Vertrag zwischen Privatpersonen (natürlichen oder juristischen Personen) begründen und es freie Vereinbarungen und Verhandlungen gibt, gibt es Grenzen.

Klauselgrenzen

Die Grenzen der Klauseln lassen sich unterscheiden in:

  • Verfassungsrechtliche Grenzen: Keine Klausel eines Privatvertrags kann die Verfassung verletzen. Auf kein Grundrecht kann durch private Verträge verzichtet oder moduliert werden.
  • Gesetzliche Grenzen: Keine Vertragsklausel kann gegen geltende Gesetze verstoßen oder ihre Bestimmungen modulieren und ihre Bedingungen verschlechtern. Innerhalb dieser Grenzen können wir konkret beobachten:
    • Die Person, die zur Erfüllung einer gesetzlich festgelegten Gemeinnützigkeit verpflichtet ist, kann vertraglich nicht geändert werden. Beispielsweise kann kein Vertrag geschlossen werden, bei dem eine Person für eine andere zu einem Wahllokal geht oder für eine andere Einkommensteuer zahlt.
    • Es darf keine Klausel geben, in der es erlaubt ist, eine im Strafgesetzbuch als Straftat anerkannte Handlung ohne strafrechtliche Konsequenzen zu begehen.
    • Insbesondere im Arbeitsrecht kann ein Vertrag, der die staatlichen Standards in Bezug auf die Arbeitsausübung verschlechtert, nicht zugelassen werden. Andererseits dürfen sich die vom Staat auferlegten Mindestbedingungen verbessern.
    • Es gibt verzichtbare Rechte und daher kann keine Klausel sie ihrem Inhalt entziehen, obwohl die Parteien dies zustimmen.
    • Im kaufmännischen und zivilrechtlichen Bereich dürfen keine Klauseln (in der Regel eine von großen Unternehmen angewandte Praxis) eingeführt werden, die ein Ungleichgewicht der Verpflichtungen auferlegen und die Situation der Verbraucher verschlechtern.
  • Ungeschriebene Grenzen: Verträge dürfen nicht gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen.

Nichtigkeit und Anfechtbarkeit in den Klauseln

Wenn Klauseln vereinbart werden, die gegen die vorgeschriebenen gesetzlichen Grenzen verstoßen, werden diese Klauseln rechtswidrig. Was setzt das voraus?

Es kann zwei Konsequenzen geben, die Klausel ist nichtig oder anfechtbar.

Sie werden die Entwicklung der Website helfen, die Seite mit Ihren Freunden teilen

wave wave wave wave wave