Haftungsausschluss - Was es ist, Definition und Konzept

Der gesetzliche Verzicht ist als Verzicht auf Rechte zu verstehen, d. h. eine Willenserklärung einer Person, die beschließt, eine ihr übertragene Befugnis nicht auszuüben.

Dieser Rechtsverzicht tritt in der Regel in Vertragsverhältnissen auf, in denen eine der Parteien die Ausübung einer ihr zustehenden Befugnis ablehnt.

Beispielsweise schließt ein Verbraucher einen Vertrag mit einem Unternehmen ab und das Unternehmen verstößt gegen den Vertragsinhalt. Der Verbraucher hat das Recht, eine im Vertragstext festgelegte Entschädigung zu verlangen, lehnt es jedoch ab, dieses Recht auszuüben. Dies ist ein Rechtsverzicht.

Kündigungsfristen

Nicht alle Rechte sind verzichtbar, es gibt gewisse Grenzen:

  • Auf Rechte, die gegen die öffentliche Ordnung verstoßen, kann nicht verzichtet werden.
  • Sie können auch nicht auf Rechte verzichten, die gegen das Gesetz verstoßen.
  • Die dritte Grenze ist die Unmöglichkeit des Verzichts auf Rechte, die Dritten schaden.
  • Es kann nur auf subjektive Rechte verzichtet werden. Was bedeutet das? Diese Rechte sind den Menschen per Gesetz übertragene Befugnisse, die es ihnen ermöglichen, verschiedene Befugnisse auszuüben und somit ein gesetzlich verankertes Recht zu erlangen.
    • Ein subjektives Recht ist beispielsweise das Eigentumsrecht, eine Person hat die Möglichkeit, die Eigentümerstellung zu bekleiden, hat aber keine Verpflichtung. Ein weiteres Beispiel für subjektive Rechte sind Kreditrechte, die durch ein Vertragsverhältnis entstehen. Diese Befugnisse sind optionale Rechte. Ein weiteres Beispiel ist der Verzicht auf den Willen, eine weitere dem Subjekt zugeschriebene Macht.
  • Auf das objektive Recht kann nie verzichtet werden. Was bedeutet das? Objektive Rechte sind gesetzlich festgelegte Pflichten, die dem Inhaber nicht zustehen.
    • Ein objektives Recht ist beispielsweise das Fischereigesetz. Wenn eine Person die Ausübung der Fischereitätigkeit vorbereitet, kann sie nicht auf die Vorschriften verzichten, die diesen Sektor regeln. Sie müssen mit Ihren Rechten und Pflichten davon Gebrauch machen. Es ist zwingend richtig.
  • Auch auf gesetzliche Pflichten, wie zum Beispiel die Sorgepflicht, kann nicht verzichtet werden.
  • Ebenso legen die Gesetze per definitionem unveräußerliche Rechte fest. Das sind in der Regel Grundrechte wie das Recht auf freie Meinungsäußerung.

Voraussetzungen für einen Rechtsverzicht

Die wichtigsten Voraussetzungen, die der Verzicht auf Rechte erfüllen muss:

  • Auf das Recht kann nicht im Voraus verzichtet werden. Das heißt, die Fakultät muss geboren sein, um darauf verzichten zu können. So kann beispielsweise auf eine Erbschaft nicht vor der Geburt des Erbrechts verzichtet werden.
  • Die Kündigungen müssen eindeutig erfolgen und das führt nicht zu Zweifeln an der Kündigung selbst.
  • Der Verzicht auf Rechte muss ausdrücklich erfolgen.
  • Der Verzicht muss persönlich erfolgen, ein Dritter, der nicht Inhaber der Fakultät ist, kann nicht auf ein Recht verzichten.
  • Das zurücktretende Subjekt muss über ausreichende Kapazitäten verfügen.

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