Betriebsvereinbarungen - Was ist das, Definition und Konzept

Betriebsvereinbarungen sind Ausdruck des Rechts auf Kollektivverhandlungen. Es handelt sich um Vereinbarungen, die im Rahmen des Unternehmens zwischen den Arbeitnehmervertretern und dem Arbeitgeber geschlossen werden.

Betriebsvereinbarungen haben einen niedrigeren Rang als der Tarifvertrag. Diese gelten subsidiär. Ihnen fehlt die allgemeine Wirksamkeit des Tarifvertrags, da er vertragsähnlicher Natur ist. Das heißt, sie erzeugen nur Verpflichtungen zwischen den Parteien, die sie aushandeln.

Arten von Betriebsvereinbarungen

  • Pakte bei fehlender kollektivvertraglicher Regelung: Festlegung der beruflichen Einstufung, Beförderungen, Gehaltsbezug, unregelmäßige Verteilung der Arbeitszeit über das Jahr, tägliche Verteilung der Arbeitszeit und Anpassung der Arbeitnehmervertretung an den Rückgang der Belegschaft.
  • Es gibt Vereinbarungen, in denen die vertragliche Regelung mit der Regelung des Kollektivvertrages gleichgesetzt wird. Dies ist der Fall bei der Bestimmung des Monats, in dem Arbeitnehmer den zweiten außerordentlichen Bonus erhalten können.
  • Vereinbarungen zwischen dem Unternehmen und den Arbeitnehmervertretern, die berechtigt sind, einen Tarifvertrag auszuhandeln, die im Unternehmen möglicherweise nicht die darin festgelegten Bedingungen gelten. Wenn sie sich auf den Arbeitstag, die Einteilung und Verteilung der Arbeitszeit, das Schichtsystem, das Vergütungssystem und die Gehaltshöhe, das Arbeits- und Leistungssystem, die Funktionen bei Überschreitung der Grenzen der funktionalen Mobilität und freiwillige Verbesserungen der Schutzmaßnahmen der Sozialversicherung. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, dass durch eine Betriebsvereinbarung die Bestimmungen eines geltenden Tarifvertrags geändert werden. All dies mit einer maximalen Geltungsdauer, die die des Kollektivvertrags, dessen Änderung beabsichtigt ist, nicht überschreiten darf.
  • Vereinbarungen für die Fälle von Übertragungen, Änderungen und Entlassungen massiver Art In diesen Fällen ist vorgesehen, dass der Arbeitgeber vor dem Ergreifen der entsprechenden Maßnahmen eine Konsultationsphase mit den gesetzlichen Vertretern der Arbeitnehmer einleiten muss. In diesem Sinne im Hinblick auf eine Einigung.
  • Vereinbarungen zur Konfliktlösung. Ebenso wie die Arbeitnehmervertreter berechtigt sind, Tarifstreitigkeiten anzustrengen, sind sie auch befugt, Vereinbarungen zu treffen, die diese beenden. Diese Vereinbarungen haben die gleiche Wirksamkeit wie Tarifverträge, sofern die Vertragsparteien über die erforderliche Mindestvertretung verfügen, damit die Vereinbarung das Unternehmen und die vom Konflikt betroffenen Arbeitnehmer bindet.
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