Völkerrecht - Was es ist, Definition und Begriff
Das Völkerrecht ist der Rechtsbereich, der sich mit der Definition und Regelung der Beziehungen zwischen Staaten befasst. Somit ist sie auch für die Verwaltung der Nutzung von Gemeingütern weltweit zuständig, wie zum Beispiel die Umwelt oder internationale Gewässer.
Das Hauptziel des Völkerrechts besteht darin, dass die Beziehungen zwischen den Staaten harmonisch, friedlich und kollaborativ sind.
Es besteht aus einer Reihe von Rechtsnormen, Verträgen und Konventionen. Diese regeln das Verhalten von Staaten und anderen internationalen Agenten.
Öffentliches RechtElemente des Völkerrechts
Die wichtigsten Elemente sind:
- Internationale Verträge, sei es in Form von Pakten, Abkommen, Erklärungen, Notizen etc.
- Internationale Messe.
- Internationaler Brauch, der als weit verbreitete Praxis akzeptiert wird.
- Von den Staaten anerkannte allgemeine Rechtsgrundsätze.
- Gerichtsentscheidungen und Lehrmeinungen (die helfen würden, die Anwendung der Regeln zu bestimmen).
Fragen des Völkerrechts
Zu den Themen, die es behandelt, sind:
- Menschenrechte.
- Nukleare Abrüstung und andere Waffenarten.
- Internationale Kriminalität.
- Flüchtlinge.
- Migrationen
- Probleme mit der Staatsangehörigkeit.
- Ich behandle die Gefangenen.
- Gewaltanwendung.
- Verhalten in Kriegszeiten.
- Nutzung und Schutz internationaler Gemeingüter wie Umwelt, internationale Gewässer, Weltraum, Weltkommunikation und internationaler Handel.
Ursprung und Entwicklung des Völkerrechts
Die Entstehung des Völkerrechts geht Hand in Hand mit der Entstehung von Staaten.
Unter den ältesten Quellen des Völkerrechts finden wir um das Jahr 3100 v. Chr. einen Vertrag zwischen Mesopotamien und Umma. Dieser Vertrag regelte die Grenzen und ihre Unverletzlichkeit. Aber das ist nicht das einzige Beispiel.
In der Antike finden wir mehrere internationale Verträge zwischen zwei oder mehr Staaten, die sich in der Regel auf Grenzfragen, Friedensabkommen und die Behandlung von Ausländern konzentrierten. Zu dieser Zeit gab es jedoch kein geordnetes Rechtssystem dieser Verträge oder Konventionen.
Hintergrund zum modernen Völkerrechtssystem
Einer der Vorläufer des modernen Völkerrechts war der von den meisten europäischen Mächten im Krieg der 1930er Jahre unterzeichnete Westfälische Vertrag von 1648. Dieser Vertrag begründete einige der Grundpfeiler des gegenwärtigen Rechtsrahmens.
Erwähnenswert sind auch andere relevante Verträge wie die Pariser Erklärung von 1853 über den Seekrieg; die Genfer Konvention von 1864 über die Behandlung von in Kriegszeiten verwundeten Soldaten und die Haager Erklärungen von 1899 und 1907 zur friedlichen Beilegung von Konflikten.
Der Erste und der Zweite Weltkrieg verursachten eine schreckliche Pause in der Entwicklung des Völkerrechts. Zu Beginn des Jahres 1945 und nach Kriegsende nahmen die Staaten wieder die Aufgabe wahr, einen Rechtsrahmen zu schaffen, der zur Wahrung von Frieden, Sicherheit und zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit beitragen sollte.
Die Vereinten Nationen haben die Aufgabe übernommen, ein System zu kodifizieren, zu organisieren und zu entwickeln, das die Einhaltung der Verpflichtungen aus internationalen Verträgen aufrechterhalten kann. Zu den UN-Organen, die zur Durchsetzung der internationalen Rechtsordnung geschaffen wurden, gehören: der Internationale Gerichtshof, der Sicherheitsrat und die Generalversammlung.
Es gibt auch internationale Tribunale und andere Gerichte, die von der UNO unterstützt werden.