Credits im Wettbewerb - Was es ist, Definition und Konzept

Die Kredite im Wettbewerb sind diejenigen, die nach der Zahlungspriorität klassifiziert werden, wenn der Schuldner Insolvenz angemeldet hat, so dass er nicht alle seine finanziellen Verpflichtungen erfüllen kann.

Wenn ein Unternehmen oder eine Einzelperson seine Insolvenz anerkennt, muss es Insolvenz anmelden. Dieses gerichtliche Verfahren kann auf Initiative des Kreditnehmers selbst oder auf Antrag der Kreditgeber von Behörden erfolgen. Damit soll zumindest die Rückzahlung der erhaltenen Hauptfinanzierung sichergestellt werden.

Ab der offiziellen Konkurserklärung haben die Gläubiger dreißig Tage Zeit, um ihre Kredite gegenüber dem Unternehmen oder der Konkursperson und die für sie beabsichtigte Einstufung mitzuteilen.

Arten von Credits im Wettbewerb

Die Arten von Credits im Wettbewerb sind die folgenden:

  • Privilegierte Kredite: Sie sind diejenigen, die den Rest bevorzugen. Dann, wenn das insolvente Unternehmen liquidiert wird, werden diese Darlehen vor dem Rest bezahlt.

Innerhalb dieser Kategorie werden allgemeine und besondere privilegierte Kredite unterschieden. Erstere betreffen das gesamte Kapital des Unternehmens und sind beispielsweise die Gehälter der Arbeiter und die Schulden zu Gunsten des Staates (Sozialversicherung, Steuern ua).

Stattdessen sind privilegierte Kredite diejenigen, die durch einen bestimmten Vermögenswert abgedeckt sind. Wir beziehen uns zum Beispiel auf eine Hypothek, bei der die Garantie dasselbe Haus ist. Im Falle eines Zahlungsverzugs geht diese Immobilie somit in die Hände des Gläubigers über, um verkauft zu werden.

  • Normale Kredite: Sie sind diejenigen, die eine mittlere Präferenz haben. Hier erscheinen Schulden, die in keine der beiden anderen Kategorien fallen.
  • Nachrangige Kredite: Sie sind am wenigsten wichtig und daher ist ihre Sammelwahrscheinlichkeit geringer. In diese Gruppe fallen beispielsweise fällige Finanzzinsen, Bußgelder und Darlehen, deren Eigentümer mit dem säumigen Unternehmen verbunden sind (Verwalter, Gesellschafter etc.).

In diese Kategorie fallen auch Gläubiger, die bösgläubig gehandelt haben, z. B. den Insolvenzprozess behindert haben.

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